KfW-Darlehen - Aktuelle KfW-Programme

Hauskauf mit KfW Förderkredit - Energieeffizient Sanieren Sonderförderung (431)

KfW Programm 431: Diese Sonderförderung mit bis zu 2.000 Euro gibt es für die nachweisbare Inanspruchnahme einer professionellen Baubegleitung durch einen oder mehrere Sachverständige während einer energetischen Sanierungsmaßnahme zum KfW-Effizienzhaus.

Für wen gibt es die Förderung?

Die Förderung wird Wohnraumeigentümern, die eine energetische Maßnahme (Sanierung) planen auf Antrag als Zuschuss zur Verfügung gestellt, wenn diese eine Sachverständigenleistung z.B. zur Planung und Ausführung in Anspruch nehmen. Auch Eigentümer von gemischt genutzten Objekten (also teils mit gewerblicher und teils mit wohnwirtschaftlicher Nutzung) können eine Förderung erhalten. Diese ist dann allerdings begrenzt auf den im Verhältnis zur gesamten Nutzfläche entfallenden Anteil der wohnwirtschaftlichen Nutzung. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist zu beachten, dass die Art der Antragstellung für das KfW Programm 431 identisch sein muss mit der Antragstellung für die KfW Programme 151 oder 430.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung und wie hoch ist diese?

Es muss eine professionelle Baubegleitung durch Sachverständige / Experten für den energetischen Umbau bzw. Sanierung in Bezug auf ein KfW-Energieeffizienzhaus in Anspruch genommen werden. Die Baubegleitung kann bei der Detailplanung, Angebotsauswertung, Ausführung und Abnahme bzw. Sanierungsbewertung zur Seite stehen. Anschließend ist eine ordentliche Rechnung mit einzelner Auflistung der erbrachten Leistungen an die KfW zu übermitteln. Der Antrag auf Förderung bei der KfW kann bis max. 3 Monate nach Sanierungsabschluss gestellt werden und sollte neben der Rechnung auch eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers beinhalten. Es werden max. 50% der Kosten für diese Leistungen als Förderung anerkannt, wobei der Höchstbetrag auf 2.000 Euro je Vorhaben limitiert ist. Weiterhin ist es zwingend erforderlich, dass eines der KfW Programme 151 oder 430 für die Sanierungsmaßnahme beansprucht wird. Zuschussbeträge, die weniger als 150 Euro ausmachen, werden nicht ausgezahlt.

Wie erfolgt die Auszahlung und was ist zusätzlich zu beachten?

Die Auszahlung erfolgt als Zuschuss zur Rechnung der Baubegleitung an den Antragsteller. Diese muss durch einen unabhängigen Sachverständigen erfolgen (nicht durch z.B. einen ausführenden Fachbetrieb), der vom Antragsteller beauftragt wurde. Die KfW stellt einen Leitfaden bereit, in dem die förderfähigen Leistungen einer professionellen Baubegleitung einzeln aufgelistet sind. Einige davon sind sogar zwingend notwendig, um eine Förderfähigkeit zu gewährleisten. Dies sind beispielsweise: Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes, Angaben zur Auslegung des Heizungssystems (als Vorgabe für den Heizungsbauer), Kontrolle und Beratung bei Übergabe der Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik sowie die Unterstützung bei der Angebotsauswertung hinsichtlich wirtschaftlicher und technischer Bewertung. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist möglich, sofern die Gesamtsumme aus allen Fördergeldern die Summe der Kosten nicht übersteigt. Nicht gefördert werden Umbauten an Ferien- oder Wochenendhäusern oder Gebäuden die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Ferner zählen Kosten für eine ganzheitliche Energieberatung nicht zum Förderprogramm 431.