KfW-Darlehen - Aktuelle KfW-Programme

Hauskauf mit KfW Förderkredit - Altersgerecht Umbauen Zuschuss (455)

KfW Programm 455: Die bedarfsgerechte Umgestaltung oder den Kauf einer Wohnung oder eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses im Sinne der Barrierefreiheit oder der Reduzierung von Barrieren fördert die KfW mit Ihrem Programm 455 als Zuschussförderung.

Für wen gibt es die Förderung?

Die Förderung ist für Privatpersonen gedacht. Der Umbau oder der Erwerb eines entsprechend gestalteten Objektes muss aus eigenen finanziellen Mitteln erfolgen und Umbaumaßnahmen müssen dabei unbedingt von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Barrierearmes Wohnen bedeutet die Verbesserung der Lebensqualität für z.B. Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Familien mit Kindern. Gemeint kann z.B. der Einbau von Aufzügen, die Verbreiterung von Eingängen und Fluren, Erweiterung von Bewegungsflächen, die Einrichtung von Gemeinschaftsräumen oder der Einbau von Sicherungssystemen sein. Damit die Maßnahmen auch als förderungswürdig anerkannt werden, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Voraussetzungen sind im entsprechenden Merkblatt der KfW ("Technische Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen") detailliert angegeben. Durch die Rechnungsstellung eines Fachunternehmens wird die Einhaltung dieser Voraussetzungen bestätigt. Beantragt werden muss die Förderung VOR dem Beginn des Umbaus bzw. des Kaufs vom Wohnungs- oder Hausbesitzer (auch Mitbesitzer). Wenn das Objekt nur gemietet ist, muss der Vermieter ebenfalls zustimmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss kann in der Höhe variieren und beträgt 5% der als förderfähig anerkannten Kosten, wobei der Mindestaufwand bei 6.000 Euro und der maximal förderfähige Betrag 50.000 Euro betragen dürfen. Die Förderung beträgt damit also zwischen 300 und 2.500 Euro, Beträge darunter oder darüber werden nicht ausgezahlt. Zu den förderfähigen Gesamtkosten dürfen auch die anteilig entfallenden Kosten für z.B. Beratungs- und Planungsleistungen oder den Architekten hinzugezählt werden. Wurde das Programm 455 mit anderen Förderungen kombiniert (möglich z.B. mit KfW Programm 124 beim Kauf einer eigengenutzten Wohnimmobilie oder gar mit Förderprogrammen eines weiteren Anbieters), so tritt die "10% Regel" in Kraft. Diese besagt, dass maximal 10% der förderfähigen Kosten zusätzlich zu den 5% der KfW-Förderung zur Gesamtförderung hinzukommen dürfen. Ist die Gesamtförderung höher, wird der Zuschuss der KfW anteilig gekürzt.

Wie erfolgt die Auszahlung und was ist zusätzlich zu beachten?

Die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt direkt auf das Konto des Antragstellers. Der Antragsteller muss maximal 36 Monate nach dem Datum der Förderungszusage einen Verwendungsnachweis an die KfW senden. Dies erfolgt auf einem Vordruck, in welchem der entsprechend förderungskonforme Einsatz der Mittel bestätigt wird. Von der Förderung ausgeschlossen sind: Vorhaben, die sich auf gewerbliche Objekte oder auf Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser beziehen, sowie bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben. Im Falle einer Wohnflächenerweiterung ist diese nur dann förderfähig, wenn der Anbau an die bestehende Gebäudehülle zur Erzielung einer barrierereduzierten Wohnumgebung auf einer Ebene notwendig ist (z.B. beim Anbau eines Bades im Erdgeschoss).