Die Grunderwerbssteuer

Baufinanzierungen vergleichenDie Grunderwerbsteuer ist eine direkte Rechtsverkehrssteuer der Bundesländer auf den Erwerb von Grundstücken bzw. Immobilien und beträgt derzeit zwischen 3,5% und 5% (je nach Bundesland). Die Steuerhöhe kann landesspezifisch unter bestimmten Voraussetzungen auch abweichend festgelegt werden und hat sich dementsprechend in den letzten Jahren mehrfach verändert. Besteuert wird grundsätzlich der Erwerb von Grundstücken bzw. vergleichbare Rechtsgeschäfte (wie beispielsweise Schenkungen, Grundstücksaustauschvereinbarungen etc.), wobei die Grundlage immer der abgeschlossene Vertrag ist. Bei unbebauten Grundstücken ist der Grundstückspreis die Bemessungsgrundlage für die Steuererhebung, bei Grundstücken mit fest verbundenen Zugehörigkeiten (dies kann z.B. ein Gebäude sein) ist die Bemessungsgrundlage der Gesamtkaufpreis des Objektes plus ggf. Anschaffungsnebenkosten (wie z.B. Vermessungskosten). In rechtlicher Hinsicht kann ein Erwerber erst nach Zahlung der Grunderwerbssteuer und folgender Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die zuständige Grunderwerbsteuerstelle Eigentümer einer Immobilie werden. Nur unter dieser Voraussetzung erfolgt der Eintrag ins betreffende Grundbuch. Eine Rückwärtsabwicklung der Besteuerung ist nur dann möglich, wenn die Vertragsgrundlage für den Immobilientransfer rückgängig gemacht wird oder der Vertrag aus rechtlicher Sicht grundsätzlich nichtig ist.

Die unterschiedlichen Behandlungen

Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von mit dem Grundstück fest verbundenen Sachen (Gesamtkaufpreis von Grundstück und zugehöriger Sache ist Bemessungsgrundlage) und noch herzustellenden Objekten (Grundstückskaufpreis ist Bemessungsgrundlage, der Wert der neu zu bauenden Immobilie geht nicht in die Berechnung ein) führte in der Vergangenheit immer wieder zu Zwistigkeiten und dem Gefühl unfairer Behandlung. Es gibt bisher jedoch keine von dieser Praxis abweichende Regelung, obwohl die Voraussetzungen noch immer unter Prüfung stehen. Ausnahmen bei der Besteuerung von Grunderwerb sind dabei u.a. folgende Vorgänge: - Immobilien mit einem Wert von weniger als 2501 Euro (Freigrenze) - Schenkungen unter der Voraussetzung, dass die übertragenen Objekte ausschließlich der Eigennutzung dienen - Erwerb von Grundstücken durch Ehegatten oder Lebenspartner des Verkäufers oder durch geradlinige Verwandte - Erwerb eines Grundstückes durch Todesfall

Die gesetzlichen Regelungen zur Grunderwerbsteuer finden sich im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) – so ist zum Beispiel geregelt, dass bei Grundstücksverkäufen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, von der Umsatzsteuer befreit sind. Bei Objekten, die einer Zwangsversteigerung unterliegen, wird die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer aus dem Höchstgebot abgeleitet, welches den Zuschlag erhalten hat.

Steueraufkommen der Grunderwerbsteuer

In 2010 betrug das Steueraufkommen durch die Grunderwerbsteuer etwa 5,3 Milliarden Euro, was in Etwa einem Prozent des gesamten Steueraufkommens der Bundesrepublik Deutschland entspricht. In den 4 Jahren davor war das Steueraufkommen mit Ausnahme des Jahres 2009 merklich höher ausgefallen. Grundsätzlich steht die Steuer den Bundesländern zu, jedoch können diese die Steuererträge an die Kommunen weiterreichen.

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Die Grunderwerbsteuer nach Bundesländern

Bundesland Provision in %
Berlin, Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen 5,0
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland 4,5
Bayern, Sachsen 3,5

Weitere Informationen

» Nebenkosten beim Bau
» Notargebühren
» Grunderwerbssteuergesetz - Bundesministerium der Justiz

Ratgeber Baufinanzierung - Was muss ich bei der Immobilienfinanzierung beachten?

Was muss ich bei der Baufinanzierung beachten?
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