KfW-Darlehen - Aktuelle KfW-Programme
Hauskauf mit KfW Förderkredit - Erneuerbare Energien - Tiefengeothermie (272, 282)
KfW Programme 272 und 282: Diese Programme fördern Maßnahmen für die Nutzung von erneuerbaren Energien im Rahmen der Tiefengeothermie. Entsprechende Anlagen mit mehr als 400m Bohrtiefe werden bei Erfüllung der recht umfangreichen Voraussetzungen sowohl bei der Errichtung als auch bei den Bohrkosten inklusive entsprechender Mehraufwendungen gefördert.
Für wen gibt es die Förderung?
Die Förderung ist sowohl für gemeinnützige Interessenten mit Eigennutzung wie auch Privatpersonen oder für freiberuflich Tätige, für Unternehmen mit Kommunenbeteiligung, Kommunen oder auch Großunternehmen mit entsprechend förderungswürdigen Maßnahmen zugänglich. Einige Branchen sind davon jedoch ausgeschlossen. Genaue Informationen hierzu enthält das über die KfW öffentlich zugängliche Merkblatt "KfW-Programm erneuerbare Energien - Abschnitt Tiefengeothermie".
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Zur Erlangung der Förderung sind sehr umfangreiche Dokumentationen einzureichen. Dies soll die Qualität und Realisierbarkeit der jeweiligen Maßnahme sicherstellen. Detailliert nachzulesen sind diese Anforderungen im KfW-Antragsformular 142 505.
Grundsätzlich werden drei unterschiedliche Förderbausteine unterschieden:
a) Die "Anlagenförderung" für die Anlagenerrichtung für die thermische Nutzung
b) Die "Bohrkostenförderung" für Injektions- und Förderbohrungen (KEINE Erkundungsbohrungen!)
c) Die Mehraufwendungen verglichen mit den Planungskosten für besonders risikoreiche Bohrungen, die zuvor von der KfW als förderfähig anerkannt wurden
Für die Erlangung von Tilgungszuschüssen ist in jedem Falle die ausschließliche thermische Nutzung Voraussetzung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kredithöhe kann bis zu 80% der förderfähigen Investitionskosten (ohne MwSt. = netto!) betragen, maximal jedoch 10 Millionen Euro je Vorhaben. Zusätzlich kann ein Tilgungszuschuss bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gewährt werden. Dieser wird - unterteilt nach den o.a. Förderbausteinen - in Abhängigkeit vom Erfüllungsgrad der Voraussetzung berechnet. Beispielsweise 200 Euro je kW errichteter Nennwärmeleistung bei der "Anlagenförderung". Die maximalen Tilgungszuschüsse betragen für die "Anlagenförderung" 2 Millionen Euro, für die "Bohrkostenförderung" 2,5 Millionen Euro je Bohrung resp. maximal 5 Millionen Euro für das Gesamtprojekt und maximal 1,25 Millionen Euro je Bohrung für Mehraufwendungen.
Wie erfolgt die Auszahlung und was ist zusätzlich zu beachten?
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 96%. Für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge werden 0,25% je Monat Bereitstellungszinsen berechnet, beginnend einen Monat und 2 Bankarbeitstage nach Zusage der Tranche bzw. der Einzelzusage. Die Kreditlaufzeit beträgt je nach Voraussetzung 5, 10 oder bis zu 20 Jahre mit mindestens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Während der ersten Zinsbindungsfrist ist eine Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich. Beantragt wird die Förderung bei der Hausbank (öffentlich-rechtliche Antragsteller bei der KfW direkt) VOR Beginn des Vorhabens, wobei reine Planungsleistungen auch vor der Beantragung erfolgen dürfen. Die Programm-Nummer 282 ist für Kredite an kleine Unternehmen vorgesehen, andere Interessenten beantragen die Förderung unter Programm-Nummer 272.
KfW-Darlehen - Aktuelle KfW-Förderprogramme
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»» Fördersegment KfW-Effizienzhaus Denkmal
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» Erneuerbare Energien - Standard (270)
» Erneuerbare Energien - Tiefengeothermie (272, 282)
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» KfW-Wohneigentumsprogramm (134)
» Wohnraum Modernisieren (141) - ENDE 2011 eingestellt
Weitere Informationen
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Ratgeber Erneuerbare Energien
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