KfW-Darlehen - Aktuelle KfW-Programme
Hauskauf mit KfW Förderkredit - Erneuerbare Energien - Standard (270)
KfW Programm 270: KfW Programm 270 fördert die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung resp. Strom-/Wärme-Erzeugung (sog. Kraft-Wärme-Kopplung). Auch Anlagen, die aufgrund Ihrer Größe nicht unter die "Premium"-Förderprogramme der KfW fallen, können hier ggf. als förderungsfähig erachtet werden.
Für wen gibt es die Förderung?
Die Förderung wird angeboten für natürliche Personen, gemeinnützige Interessenten, Landwirte, Freiberufler, Unternehmen mit kommunaler, kirchlicher oder karitativer Beteiligung oder Unternehmen, die sich hauptsächlich in privaten Händen befinden. Weiterführende Informationen hierzu enthält das über die KfW öffentlich zugängliche Merkblatt "KfW-Programm erneuerbare Energien".
Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?
Alle Maßnahmen, die den Erwerb, die Errichtung oder die Erweiterung von Anlagen gemäß den Anforderungen des "Gesetzes zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich" vom 25.10.08 als Zielsetzung haben, sind grundsätzlich förderungsfähig. Als Besonderheit ist auch die Förderung von ausländischen Anlagen möglich, sofern diese entweder von deutschen Unternehmen initiiert oder aber im grenznahen Bereich errichtet werden und damit der Umweltverbesserung in Deutschland zuträglich sind. Bei Vorhaben mit einem Standort außerhalb der EU muss nachgewiesen werden, dass die Maßnahme im Einklang mit geltendem EU-Umweltrecht steht. Die Beantragung erfolgt über die jeweilige Hausbank (nur bei privatrechtlichen Interessenten) vor dem Beginn der Maßnahme - öffentlich-rechtliche Kreditnehmer beantragen die Förderung direkt bei der KfW. Nicht förderfähig sind gebrauchte Anlagen.
Wie hoch ist die Förderung?
Es werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten (ohne MwSt. = netto!) als Darlehen bereitgestellt, maximal jedoch 10 Millionen Euro je Vorhaben. Förderungen aus verschiedenen Programmen bzgl. erneuerbarer Energien können NICHT kombiniert werden. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der aktuellen Zinsentwicklung, der Bonität und der Laufzeit entsprechend individuell angeboten. Zu beachten ist, dass der Kredit bei privaten resp. privatrechtlichen Antragstellern nicht an den Interessenten selbst, sondern an dessen Bank gewährt wird. Die Auszahlungs- und Ablaufmodalitäten sind dann zwischen Bank und Antragsteller direkt zu klären.
Wie erfolgt die Auszahlung und was ist zusätzlich zu beachten?
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zu 96%. Das Darlehen muss spätestens bis 12 Monate nach Darlehenszusage abgerufen werden, dies kann in einer Summe oder auch in Teilbeträgen geschehen. Ab dem 33. Tag nach Darlehenszusage durch die KfW werden für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge 0,25% je Monat Bereitstellungszinsen berechnet. Die Kreditlaufzeit beträgt je nach Voraussetzung 5, 10 oder bis zu 20 Jahre mit einem, zwei oder drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Während der ersten Zinsbindungsfrist ist eine Sondertilgung in beliebiger Höhe jederzeit möglich. Die Tilgung der Kredite erfolgt (nach Ende der tilgungsfreien Anfangszeit) durch gleich hohe vierteljährliche Raten (Annuitäten).
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