KfW-Darlehen - Aktuelle KfW-Programme

Hauskauf mit KfW Förderkredit - Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430)

KfW Programm 430: Die energetische Sanierung von Wohnraum bzw. der Kauf von entsprechend sanierten Objekten wird durch die KfW mit dem Programm 430 bezuschusst, sofern diese Maßnahmen mit Eigenkapitaleinsatz erfolgen.

Für wen gibt es die Förderung?

Die Förderung wird Privatpersonen gewährt, die entweder bereits Eigentümer des zu sanierenden Objektes sind oder durch den Kauf die Eigentumsrechte erlangen. Der Antragsteller muss die Förderung VOR dem Beginn der Sanierungsmaßnahmen bzw. dem Kauf beantragen. Im Falle der Beantragung von Wohnungseigentümergemeinschaften wird geprüft, ob eine Zuordnung der Fördermittel zu den einzelnen Wohnungseinheiten möglich ist und dann entsprechend jedem Eigentümer separat ausgezahlt werden kann. Ist dies nicht möglich, wird der jeweilige Miteigentumsanteil als Grundlage für die Berechnung des Zuschussanteiles herangezogen.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Es können eine oder max. zwei Wohneinheiten gefördert werden, wenn diese unter energieeffizienten Gesichtspunkten saniert oder gekauft werden. Grundvoraussetzung ist der Einsatz von Eigenkapital sowie die rechtzeitige Antragstellung vor dem Kauf oder Sanierungsbeginn. Das Förderprogramm bezuschusst dabei alle notwendigen Maßnahmen, die im Rahmen des "KfW-Effizienzhaus-Standards" anerkannt werden. Die Beratung durch einen Sachverständigen hierzu wird empfohlen und kann dadurch auch optimiert werden. Nach spätestens 3 Jahren nach dem Datum der Förderzusage muss der KfW die programmgemäße Verwendung des Zuschusses mittels eines formellen Verwendungsnachweises belegt werden. Die Durchführung von Sanierungen obliegt einem Fachunternehmen des Bauhandwerks, welches durch eine ordentliche Rechnungsstellung die ordnungsgemäße Ausführung der energetischen Maßnahmen nachweist.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss beträgt - gestaffelt nach der Energieeffizienz auf Basis der Energieeinsparverordnung - bis max. 13.125 Euro je Wohneinheit (dies entspricht 17,5% der förderfähigen Kosten). Dieses gilt jedoch nur bei Erfüllung der Voraussetzungen für den strengen KfW-Effizienzhausstandard 55. Es gibt Abstufungen nach Effizienzhaus 70, 85, 100 und 115, wo jeweils bis zu 15%, 12,5%, 10% oder 7,5% (also weniger Förderung für weniger Energieeffizienz) der förderfähigen Kosten als Zuschuss beantragt werden können. Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Eigenleistungen sowie das Material für Eigenleistungen können nicht zu den förderfähigen Kosten gezählt werden.

Wie erfolgt die Auszahlung und was ist zusätzlich zu beachten?

Die Auszahlung des Förderzuschusses erfolgt direkt auf das Konto des Antragstellers. Der Vorteil ist, dass keine Kreditverpflichtungen eingegangen werden. Alternativ bietet sich das Förderprogramm mit Kreditfinanzierung (Programm 151) an. Selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum ist bei der Förderung gleichgestellt. Nicht gefördert werden jedoch Wohnobjekte, für die nach dem 1.1.1995 ein Bauantrag gestellt wurde, Aufwendungen für bereits begonnene oder schon beendete Maßnahmen, Maßnahmen an Ferien- und Wochenendhäusern und Aufwendungen im Zusammenhang mit gewerblich genutzten Objekten. Eine Kombination mit weiteren Fördermitteln ist zulässig, allerdings gilt hierbei die "10%-Regel": Fördermittel von Dritten dürfen maximal 10% zusätzlich zur KfW-Förderung betragen - ergeben diese mehr, so wird der KfW-Förderanteil entsprechend gekürzt.