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Eigenleistungen am Eigenheim
Wer bei seiner Baufinanzierung sparen will, kann über Eigenleistungen seine Baukosten vermindern. Eigenleistungen helfen aber auch, das Gefühl des EIGENheimes zu verstärken, denn immerhin stecken dann tatkräftig und tatsächlich erbrachte eigene Leistungen im Bau.
Eigenleistungen sind die konkreten Arbeitleistungen, die erbracht werden, oder sie bezeichnen das Geld, das nicht gebraucht wird und demnach bei einer Finanzierung auch nicht als Bestandteil der Summe kalkuliert werden muss.
Die Arbeiten werden in eigener Regie und Verantwortung realisiert und sind keine zu bezahlenden Fremdleistungen wie zum Beispiel beauftragte Handwerksfirmen.
Typische Möglichkeiten für Eigenleistungen sind Maler-, Tapezier- und Teppichverlegearbeiten. Gemeinhin das, was man auch in in einer Wohnung im Rahmen einer Renovierung leisten würde. Fachlich anspruchsvoller werden dann schon die Innenausbauarbeiten, zu denen zum Beispiel Bodenverlegungen wie Parkett und Laminat, Fliesenlegearbeiten oder auch Bohr- und Stemmarbeiten in Vorbereitung der Installation der Elektroanlage sowie des Heiz- und Wassersystems zählen. Bei diesen Arbeiten kann bereits enorm gespart werden, allerdings sollte auch hier vorher fachmännischer Rat eingeholt werden, oder die konkrete Ausführung sollte direkt mit den nachfolgend eingesetzten Installationsfirmen abgestimmt werden, um Fehlplanungen und schlimmstenfalls unnötige Zerstörungen zu vermeiden.
Darüber hinaus kann man als Bauherr selbstverständlich in allen Bauphasen kräftig mit Hand anlegen und sich selbst als fleißige Hilfskraft einbringen. Voraussetzung ist natürlich auch hier eine gewisse Erfahrung oder eine fachmännische Aufsicht. Muskelkraft ist gerade im Baugeschäft eine wichtige Ressource. Umgangssprachlich werden Eigenleistungen am Bau auch „Muskelhypothek“ genannt – auch dann, wenn die Arbeiten den Wert des Objektes erhalten oder erhöhen. Anerkannte Experten warnen jedoch nachdrücklich davor, die eigenen Möglichkeiten zur Erbringung zu überschätzen. Zeit, Kraft und Können sollten realistisch bewertet werden – diese drei ordinären Faktoren spielen die entscheidende Rolle, um die persönlichen Potenziale und Ressourcen solide zu planen und sinnvoll einsetzen zu können. Die erforderlichen handwerklichen Kenntnisse sollten nicht unterschätzt werden.
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Die Kalkulation der Eigenleistungen im Rahmen einer Baufinanzierungs-Planung unterliegt gewissen Bedingungen und Voraussetzungen. Immer ist zu beachten, dass neben der reinen körperlichen Arbeit, selbstverständlich auch die Technik- und Materialkosten sicher und ausreichend berechnet werden müssen, die wiederum in aller Regel Bestandteil der Finanzierungssumme sind. Einem privaten Bauherrn sollte bewusst sein, dass professionelle Handwerker ihr Material immer deutlich günstiger einkaufen als ein ambitionierter Heimwerker. Meist haben sie auch Bezugsquellen, die konkret auf professionellen Bedarf spezialisiert sind, wogegen sich manch ein endverbraucherorientierter Baumarkt eher wie ein Hobby- und Bastelgeschäft darstellt. Und wie überall im Leben gilt: Wer aus Preisgründen an der Materialqualität spart, zahlt später meistens drauf.
Viele handwerklich ambitionierte Bauherrn neigen dazu, den Anteil der Eigenleistungen am gesamten Bauaufwand sehr hoch zu beziffern. Dieser Umfang wird aber von vielen Banken eher kritisch eingeschätzt oder nur mit Abstrichen anerkannt. Auch müssen oft entsprechende Nachweise erbracht werden, die die Glaubwürdigkeit des Vorhabens belegen. Das beginnt mit einer detaillierten Auflistung und Ablaufplanung, die einerseits die konkreten Inhalte der Arbeiten beschreibt und andererseits den Wert der einzelnen Leistungen beziffert. Spätestens hier ist die Hilfe eines externen Experten gefragt, es sei denn, der Bauherr selbst ist Architekt, Bauleiter oder in einem ähnlichen Beruf tätig, der ihm die fachliche Kompetenz und das erforderliche Know-how für die Planung ermöglicht. Dies gilt für Leistungen am eigentlichen Bau ebenso wie zum Beispiel für die Installation von Heiz-, Haus- und Versorgungstechnik. In diesem Fall sollte ein Nachweis über die fachliche Qualifikation des Bauherrn vorliegen. Andernfalls muss ein anerkannter Fachmann konsultiert werden, der die Aufstellung und Planung unterzeichnet.
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