Europäische Zentralbank (EZB)
Hervorgegangen aus den einzelnen Landeszentralbanken des heutigen Eurowährungsraumes, ist die Europäische Zentralbank (EZB) ein rechtlich eigenständiges und politisch unabhängig angelegtes Organ der Europäischen Union. Ursprünglich 1992 im sog. Maastricht-Vertrag für die Landeszentralbanken festgelegt, haben sich die Aufgaben und Zuständigkeiten der EZB (Offizielle Gründung in 1998) entsprechend angepasst. Eine enge Zusammenarbeit mit den Ländern des Nicht-Euro-Raumes ist gegeben und notwendig, um den Hauptaufgaben gerecht zu werden. Als die Hauptaufgaben gelten die Überwachung der Geldmarktpolitik, Erhaltung der Preisstabilität und die Bankensystemaufsicht.
Die Einrichtung ist zwingend notwendig, um möglichen Risiken einer marktwirtschaftlichen Umgebung wie der des Euroraumes effektiv und zeitgerecht zu begegnen. Unter anderem heißen diese Gefahren Inflation, Konjunkturkrise oder Behinderung des Zahlungsverkehrs. Die Aufgaben sind im Detail daher nur durch ständige Überwachung und – im Falle der Notwendigkeit – durch schnelles und effektives Eingreifen zu meistern. Die EZB an sich ist nicht mit einer herkömmlichen Geschäftsbank vergleichbar. Sie steuert durch die Anpassung des Leitzinses (dies ist der Zins, über den sich die Geschäftsbanken bei der EZB Refinanzierungskapital beschaffen können) die Geldmarktpolitik und nimmt damit Einfluss auf die konjunkturelle Entwicklung.
Anhand der ermittelten Inflationsrate kann der Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen kontrolliert werden, wobei ein Einfluss auf getroffene Maßnahmen in aller Regel nur zeitlich nachgelagert erfolgt. Die Preisniveaustabilität als wichtigstes Ziel der von der EZB getroffenen Maßnahmen kann anhand des harmonisierten Verbraucherpreisindex HVPI nachvollzogen werden.
Grundsätzlich kann die EZB folgende Maßnahmen zur Einflussnahme auf die genannten Größen ergreifen:
- Nutzung des geldpolitischen Instrumentariums (z.B. Leitzinsfestlegung, Bestimmung der Einflussgröße von Offenmarktgeschäften)
- Management der Währungsreserven der einzelnen Mitgliedsstaaten und Einflussabnahme resp. Abstimmung mit der internationalen Gemeinschaft
- Devisengeschäfte
- Ausgabe von Geld (direkt und indirekt), beispielsweise durch Genehmigung von Papiergelddruck oder Gewährung zusätzlicher immaterieller Darlehen
- Kontrolle und Beeinflussung (im Sinne von Verbesserungen) des Zahlungsverkehrs, insbesondere im zwischenstaatlichen Verkehr
- Bildung von Gremien und Arbeitsgruppen zur besseren Abstimmung mit europäischen oder nationalen Behörden oder anderen Organen
- Bilanzierungen, Begutachtungen, Statistiken und öffentliche Stellungnahmen
Die Organisationsstruktur bedingt eine Ausführung der auf europäischer Ebene getroffenen Entscheidungen durch die nationalen Zentralbanken. Gerade in jüngster Vergangenheit wird häufiger diskutiert, inwieweit die EZB durch die nationalen Organe Einfluss auf die Schulden- und Liquiditätsstruktur einzelner Länder nehmen darf. Das Verständnis eines stabilitätsorientierten Euroraumes ist bei vielen Experten unterschiedlicher Natur, was die Befugnisse und Grauzonen der durch die EZB abgewickelten Geschäfte (z.B. den intensiven Ankauf von Anleihen stark verschuldeter Mitgliedsstaaten) in Frage stellt.
» Ihr individuelles Finanzierungsangebot