Richtiges Verhalten bei Arbeitslosigkeit im Bezug auf eine Wohnbaufinanzierung

Montag, 23. November 2009

Die Verunsicherung bei den Menschen ist groß, wenn man seinen Arbeitsplatz verliert. Diejenigen, die eine Baufinanzierung abzuzahlen haben, fürchten berechtigterweise um ihre Immobilie. Wie sollte man sich beim Verlust des Arbeitsplatzes gegenüber der Bank verhalten und was kann hier unternommen werden, um eine mögliche Zwangsversteigerung abzuwenden?  In erster Linie sollte man sich schleunigst um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Diejenigen, die beim Abschluss des Darlehensvertrages eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben, können im Regelfall erst mal beruhigt aufatmen. Hier übernimmt die Versicherung die Zahlung der anfallenden Kreditraten. Dadurch gewinnt man etwas Zeit, um sich in Ruhe nach einem neuen Job umzusehen.  Auf keinen Fall sollte man zu lange mit der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse warten. Gemäß Kreditvertrag ist der Kreditnehmer verpflichtet die Bank über alle Umstände zu informieren, die für das Kreditverhältnis ausschlaggebend sein können. Hier liegt die Verpflichtung eindeutig beim Kreditnehmer. Man sollte daher nicht solange warten, bis die erste Rate nicht mehr bezahlt werden kann, sondern frühzeitig gemeinsam mit der Bank eine einvernehmliche Lösung suchen. Die Bank wird in solchen Fällen stets Kooperationsbereitschaft zeigen.  Ein mögliches Entgegenkommen der Bank könnte sich in Form von Ratenaussetzungen für einen bestimmten Zeitraum zeigen. Auf diese Weise wird die angespannte Liquiditätslage entlastet und der Kreditnehmer erhält einen zeitlichen Aufschub. Natürlich hat die Bank bei wesentlicher Verschlechterung der Einkommensverhältnisse einen außerordentlichen Kündigungsgrund. Doch jede Bank wird in erster Linie bemüht sein die Kündigung zu vermeiden. Der Grund liegt darin, dass im Falle einer Kündigung der gesamte noch offene Kreditbetrag unter Einräumung einer gewissen Frist fällig gestellt wird. Die meisten Baufinanzierungen können aber nur mit dem Verkauf des Objekts zurückgeführt werden. Im Zuge einer Zwangsversteigerung werden aber oft für die Bank nur unbefriedigende Erlöse erzielt.

» Baufinanzierung: Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Volltilgerdarlehen – der schnelle Weg zur Entschuldung

Mittwoch, 15. April 2009

Ein Volltilgerdarlehen ist für Menschen konzipiert, die sich schnell entschulden möchten und dabei viel Wert auf kalkulatorische Sicherheit setzen. Dabei wird die Zinsbindungsdauer für die gesamte Darlehenslaufzeit festgeschrieben. Das Darlehen läuft dabei zwischen zehn und zwanzig Jahren. Mit Ablauf der Zinsfestbindung muss das Darlehen vollständig zurückgeführt worden sein. Damit ist die Möglichkeit gegeben, dass der Kreditnehmer den Zeitpunkt seiner Entschuldung selbst bestimmen kann, wobei der Zeitpunkt genau eingehalten werden muss. Verkürzungen oder Verlängerungen der Darlehenslaufzeit sind gemäß Vertragsbedingungen ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass weder Tilgungsaussetzungen noch Sondertilgungen erlaubt sind. Dies auf die besondere Kalkulation hinsichtlich der Refinanzierung solcher Darlehen seitens der Banken zurückzuführen. Trotzdem haben Volltilgerdarlehen auch deutliche Vorteile gegenüber normalen Annuitätendarlehen. Da die Banken die Volltilgerdarlehen leichter kalkulieren können, werden diese mit deutlichen Zinsvorteilen angeboten. Gerade in Zeiten der Tiefzinsphasen reduziert dies den ohnehin schon niedrigen Zinssatz zusätzlich. Ein normales Annuitätendarlehen hat eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Während dieser Zeit besteht ein erhöhtes Zinsänderungsrisiko, da die Zinsen immer wieder den Marktgegebenheiten angepasst und neu verhandelt werden. Bei einem Volltilgerdarlehen bleibt der Zinssatz über die gesamte Laufzeit konstant. Der relativ hohe Tilgungsanteil beim Volltilgerdarlehen ist vertretbar, wenn man bedenkt, dass bei steigenden Zinsen der Zinsanteil bei einen Annuitiätendarlehen unter Umständen um 3% bis 5% nach oben angepasst werden kann. Es ist nicht lange her, als für Wohnbaufinanzierungen Zinsen in Höhe von bis zur 6% bezahlt wurden. Trotzdem sollte der tägliche Lebensstandard nicht unter einer all zu hohen Kreditbelastung leiden. Womöglich macht die finanzierte Immobilie keine Freude mehr, wenn man auf seine Hobbys oder den Urlaub verzichten muss. Die Entscheidung für ein Volltilgerdarlehen sollte daher gut überlegt sein!

Weitere Informationen zum Volltilgerdarlehen

Baufinanzierung Kredit

Freitag, 23. Januar 2009

Wer sich überlegt eine Immobilie zu kaufen, wird oft unweigerlich mit der Frage der Finanzierung konfrontiert. Die wenigsten haben so viel Eigenkapital, dass der komplette Kaufpreis und die Erwerbsnebenkosten aus eigener Tasche bezahlt werden können. Man braucht also einen Baufinanzierungskredit, um sich den Wunsch von den eigenen vier Wänden zu erfüllen.

Einen passenden und günstigen Kredit zu finden ist nicht einfach. Natürlich ist es von Vorteil, wenn man einen bereits angesparten Bausparvertrag besitzt – dann kann man ein günstiges Bauspardarlehen in Anspruch nehmen. Wer aber keinen Bausparvertrag im Vorfeld abgeschlossen hat, muss hier trotzdem nicht aufgeben. Es bestehen weitere Möglichkeiten einen günstigen Kredit zu bekommen. Hierbei sollte man sich nicht ausschließlich auf das Angebot der eigenen Hausbank beschränken.

Bei jeder Wohnbaufinanzierung gilt, dass sich nur durch das Vergleichen die besten Kreditkonditionen erzielen lassen. Dabei sollte man sich verschiedene Möglichkeiten für einen Kredit erläutern lassen. Beispielsweise müsste geprüft werden, ob Fördermöglichkeiten über die KfW-Bank für den beantragten Kredit bestehen. Des Weiteren ist die Einbindung eines Bausparvertrags zwecks langfristiger Zinssicherung sinnvoll. Bei einem Baufinanzierungskredit sollte auch auf die Kosten geachtet werden, die oft nur nebenbei erwähnt werden oder im Kleingedruckten stehen. Beispielsweise gehören dazu die Bereitstellungszinsen oder die Schätzungsgebühren. Bevor man also einen Kredit in Anspruch nimmt, gilt es unbedingt den Kreditvertrag genau durchzulesen.

Die Laufzeit vom Baufinanzierungskredit sollte ebenfalls angemessen sein. Ein 50-jähriger braucht kein Darlehen für die nächsten 30 Jahre. Spätestens mit dem Eintritt in die Rente könnte es bei diesem Kredit zu Leistungsstörungen kommen, bis zur Rente sollte der Kredit zurückgeführt werden. Ein Bausparvertrag dient dabei als eine sinnvolle Ergänzung zu einem Kredit, weil hiermit in der Ansparphase gleichzeitig die Altersvorsorge vorangetrieben wird.