Wohn-Riester-Darlehen: Nicht alle Verträge lohnen sich für den Immobilienerwerber wirklich

Dienstag, 10. April 2012

Seit November 2008 können Immobilienerwerber nach Abschaffung der Eigenheimzulage wieder von einer staatlichen Förderung profitieren, denn seitdem können Selbstnutzer sog. Wohn-Riester-Darlehen beantragen. Je nach Kreditinstitut (z.B. Banken, Sparkassen oder auch Bausparkassen) werden hier unterschiedliche, entsprechend zertifizierte Produkte angeboten. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bei Erfüllung der Voraussetzungen (z.B. Eigenverwendung, Tilgung bis spätestens zum 68. Lebensjahr) sind dabei identisch mit denen aus herkömmlichen Riester-Sparverträgen. Die Höhe der Förderung ist also auch abhängig von der Zulagenberechtigung, der Kinderzahl und dem Alter.

Darüber hinaus müssen Verheiratete zwei getrennte Verträge abschließen, wenn beide förderberechtigt sind. Das Problem: Die entsprechenden Darlehensverträge werden meist teurer (mit schlechteren Sollzinskonditionen) angeboten als vergleichbare Darlehen ohne Förderung. Bei den üblicherweise relativ langen Laufzeiten rentieren sich Wohn-Riester-Darlehen also nur, wenn der Zinsunterschied zu herkömmlichen Darlehen (z.B. dem Annuitätendarlehen) nur gering ist, da sonst die Förderung durch den Zinsunterschied wieder aufgezehrt wird.

In diesem Zusammenhang günstig erwiesen haben sich einige Bauspar-Kombiverträge, die aus tilgungsfreiem Darlehen plus Bausparvertrag bestehen. Hier sollte allerdings genügend Eigenkapital vorhanden sein, da während der Ansparphase Sparbeitrag und Zinskosten aufgebracht werden müssen. Wichtig ist also, dass der Darlehensinteressent sehr genau hinschaut und nachrechnet, wie hoch der letztliche Vorteil mit einem Wohn-Riester-Darlehen wirklich ist. Anderenfalls lohnen sich eher die Aufnahme eines nicht geförderten Darlehens und der zusätzliche Abschluss eines Riester-Sparvertrages.

Geldwerte Tipps für Immobilienfinanzierungen angesichts der aktuellen Situation

Donnerstag, 08. Dezember 2011

Zwar sind die Zinskonditionen aktuell allgemein sehr günstig für Immobiliendarlehen, doch es ist noch lange nicht alles Gold, was glänzt. Viele Kreditinstitute befürchten weitere Darlehensausfälle und die Konjunktur- sowie Inflationssorgen tragen zu einer hohen Bandbreite an offerierten Konditionen bei, da bei den Finanzentscheidern durchaus unterschiedliche Ansichten zur aktuellen Lage und den Zukunftsaussichten bestehen. Wie kann der Immobilieninteressent nun die für ihn günstigste Lösung finden?

Hier einige geldwerte Tipps zum Vorgehen:

1. Flexibilität vereinbaren: Die Zinssituation ist so günstig, dass gegen geringe Aufschläge (manchmal sogar kostenlos!) größere Flexibilität z.B. bei Sondertilgungsmöglichkeiten oder bei der Tilgungsrate vereinbart werden kann

2. Lange Zinsbindung erhöht die Sicherheit: Die Aufschläge für besonders lange Zinsbindungen bis 20 Jahre sind durch die generell niedrigen Zinsen verkraftbar und erhöhen die finanzielle Planbarkeit je nach persönlicher Situation sehr stark

3. Prüfung auf Zuschüsse und Förderungen: Trotz günstiger Zinsen für Regulärdarlehen verbilligen Förderkredite oder staatliche Zuschüsse das ganze Vorhaben noch einmal merklich – deshalb die Möglichkeit auf KfW-Darlehen checken

4. Wohn-Riester: Ggf. lohnt ein Darlehensvertrag mit entsprechender Riester-Förderung. Ein unabhängiger Finanzierungsberater kann hier helfen, die optimalste Variante zu finden

Die Kreditanfrage sollte erst erfolgen, wenn obige Punkte und der daraus resultierende Darlehensbedarf exakt geklärt sind. Die Anfrage sollte ferner so gestaltet sein, dass die wichtigsten Eckpunkte komplett vorgegeben sind, so dass der Angebotsvergleich einfacher durchzuführen ist. Trotz niedriger Bauzinsen sollten Darlehensnehmer nicht gleich das erste Finanzierungsangebot unterschreiben und keinesfalls auf einen unabhängigen Baufinanzierung Vergleich verzichten, denn selbst ein kleiner Zinsunterschied kann eine große Wirkung haben.

„Wohn-Riester“: Wie kann Immobilieneigentum günstig finanziert werden?

Mittwoch, 07. Dezember 2011

Die staatlich geförderte Eigenheimrente, landläufig auch „Wohn-Riester“ genannt, erfreut sich nach wie vor nur gebremster Beliebtheit. Zu komplex die Struktur und zu gering die Anbieterzahl für entsprechende Verträge. Was genau ist „Wohn-Riester“ und wie genau kann jeder Immobilieninteressent die für sich günstigste Lösung finden? Die Eigenheimrente – so der offizielle Name – soll persönliches Wohneigentum als Baustein der individuellen Altersvorsorge fördern. Neben den klassischen Riesterprodukten wie Banksparplan, Rentenversicherung oder Fondssparplan gibt es seit 2008 auch die Möglichkeit der geförderten Eigenheimrente. Hierbei dürfen maximal 75% der in anderen „Riester“-Produkten angesparten Einlagen für den Kauf oder Bau einer Immobilie entnommen werden. Wer noch keine anderen Riester-Produkte besitzt, kann seit Ende 2009 mit entsprechenden Finanzierungsprodukten (z.B. Riester-Baufinanzierungen oder besonderen Bausparverträgen) von der Förderung profitieren.

Die geförderten Beiträge wandern dabei allerdings nicht auf ein Anlagekonto, sondern dienen der Tilgungsbeschleunigung und damit der Zinsentlastung. Es gibt einige Vorbedingungen für diese Variante, z.B. dass die Finanzierung bis spätestens zum Ende des 68. Lebensjahres abgeschlossen sein muss. Zudem bieten nicht sehr viele Kreditinstitute diese Kreditvariante an. Weiterer Nachteil: Die Begünstigungen werden per nachgelagerter Besteuerung im Alter wieder relativiert. Die Frage bei alldem ist, was für den Interessenten günstiger ist: Ein (von viel mehr Kreditinstituten angebotenes) konventionelles Immobiliendarlehen oder die Riester-Variante. Die Prüfung erfordert neben einem breit angelegten Vergleich entsprechendes Wissen über die verschiedenen Optimierungsmöglichkeiten. Hier sollte der Interessent am besten die professionelle Hilfe eines unabhängigen Finanzberaters in Anspruch nehmen.

Die Riester Rente als Basisbaustein für die Altersvorsorge

Dienstag, 20. September 2011

Riester Rente(Berlin, 20.09.2011) Nach großen Anlaufschwierigkeiten seit der Verkündung der staatlichen Zertifizierung und Förderung der privaten Altersvorsorge mit der sog. „Riester Rente“, ist diese mittlerweile zum Verkaufsschlager mutiert. Das ist nicht ohne Grund so: Die zertifizierten Verträge garantieren nicht nur zu 100% die Verrentung der eingezahlten Beträge, sondern sind durch staatliche Zulagen, steuerliche Absetzbarkeit und – je nach Anlageart – unterschiedliche Renditechancen finanziell sehr attraktiv. Der Interessent sollte sich aber vor der Entscheidung für einen bestimmten Anbieter sorgfältig über Voraussetzungen und Möglichkeiten informieren, um so die bestmögliche individuelle Lösung zu finden.

Was kennzeichnet die Riester Rente?

Die Riester Rente ist eine Rentenversicherung, welche durch zertifizierte Anbieter in verschiedenen Varianten an rentenversicherungspflichtige Beschäftigte und Beamte oder auch Wehrdienstleistende angeboten wird. Grundsätzlich können auch Ehepartner unter bestimmten Voraussetzungen von den Förderungen und ggf. Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten profitieren. Die Förderungen bei einer Riester Rente belaufen sich auf 154 Euro jährlich für den Sparer plus 185 Euro Zulage für jedes Kind (Voraussetzung: Es besteht Kindergeldanspruch), für Kinder mit Geburtsjahr 2008 oder später sogar 300 Euro. Bedingung ist eine gesamte Jahreseinzahlung (jedoch max. 2.100 Euro förderfähiger Betrag) von mindestens 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres. Werden weniger Beträge eingezahlt, erfolgt nur eine anteilige Förderung. Für Arbeitslose oder Personen in Elternzeit u.a. gelten Sockelbeträge. Das angesparte Vermögen innerhalb des Riester Renten-Vertrages ist pfändungssicher und wird auch nicht auf evtl. Hartz IV-Bezüge angerechnet. Da die Riester Rente als Vorsorgeprodukt die Rentensituation verbessern soll, kann der Vertragsnehmer den angesparten Betrag nicht schadenfrei (d.h. nicht ohne Rückzahlung der Förderungen und ggf. genutzten Steuervorteile) vor dem Renteneintrittsalter bzw. der vertraglich vereinbarten Altersgrenze vereinnahmen. Grundsätzlich darf die Auszahlung frühestens mit Erreichen des 60. Lebensjahres erfolgen – und zwar als lebenslange Zusatzrentenleistung. Bei vielen Verträgen gibt es jedoch die Möglichkeit, sich bis zu 30 % des angesparten Vermögens als Einmalzahlung auszahlen zu lassen. Da eine Verfügung vor dem Rentenalter nicht möglich ist, gelten für alle Anbieter Beschränkungen hinsichtlich des maximalen Eintrittsalters. Bei Auszahlung müssen die Leistungen aus der Riester Rente versteuert werden.

Welche Varianten der Riester Rente gibt es?

Die Riester Rente darf nur von zertifizierten Anbietern (Vorsicht: Die Zertifizierung sagt nichts über Anlagequalität und Renditechancen aus) offeriert werden. Dies können Banken, Fondsgesellschaften oder auch Versicherungsunternehmen sein. Hierbei werden klassische Rentenversicherung, Bauspar- oder Banksparpläne sowie fondsgebundene Rentenversicherungen oder Fondssparpläne unterschieden. Ferner gibt es eine Möglichkeit der Eigenheimfinanzierung mittels des sog. „Wohn-Riester“-Programms. Welche dieser Varianten jedoch bietet nun die besten Ertragsaussichten für den Sparer, damit eine möglichst hohe Rentenleistung hieraus generiert werden kann? Zunächst einmal gilt: Es müssen mindestens die gezahlten Beiträge plus die gewährten staatlichen Förderungen für die Rentenberechnung zur Verfügung stehen. Hinzu kommt die erzielte Rendite. Diese kann je nach Anlageform sehr stark variieren: So konzentrieren sich klassische Versicherungsprodukte auf Überschussbeteiligungen und Bank- oder Bausparpläne auf feste Zinserträge, die naturgemäß recht gering ausfallen. Oft kann hier nicht mal ein Ertrag oberhalb der Teuerungsrate generiert werden, was real zu einer Finanzkrafteinbuße führt. Gerade durch den sehr langfristigen Anlagehorizont bieten sich eher fonds- resp. aktienbasierte Anlagen an. Diese setzen sich in der Regel aus einem anleihebasierenden Garantieteil und einem freien Aktienfondsanteil zusammen, der durchaus Renditen in Höhe von 6, 7 oder mehr Prozent per anno generieren kann. Auch starke Finanzmarktschwankungen werden durch die lange Anlagedauer und die flexibel agierenden Fondsmanager im Laufe der Zeit kompensiert und führen zu einem merklich positiven Ertrag. Ist ein lange dauernder Abwärtstrend an den Börsen spürbar, wird der Fondsmanager zu defensiven Strategien wechseln und diese bei Erholung wieder verändern. Da zu den Riester Rente Produkten selbst ein ausreichender historischer Betrachtungszeitraum fehlt, müssen ähnliche Fondsprodukte betrachtet werden. Hier zeigt sich, dass mit Anlagen in Wertpapiere über Zeiträume von 20 oder 30 Jahren bisher ausnahmslos überdurchschnittliche Renditen erzielt werden konnten.

Fazit

Die absatzstarke Riester Rente ist ein privates Altersvorsorgeprodukt mit staatlicher Förderung und – je nach Anlageart – auch renditestarke Vermögensanlage. Damit im Rentenalter der Lebensstandard gehalten werden kann, ist ein solcher Vertrag jedem rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer dringend zu empfehlen. Um Rendite und Vorzüge maximal auszunutzen, sollte der Interessent sich eingehend über Voraussetzungen und Möglichkeiten informieren. Dies kann er kostenlos und unverbindlich z.B. bei Investmentfonds24.eu im Internet tun.

Weitere Informationen

» Riester-Rente – detaillierte Informationen rund um die Riester-Rente
» Riester-Rente-Vergleich – finden Sie das beste Angebot

Wohn-Riester Bausparvertrag – Bausparen beim Testsieger

Freitag, 15. Juli 2011

Die Finanzierung des Eigenheims ist eine langwierige Angelegenheit, die eine ebenso lange Planung voraussetzt. Daher ist es wichtig, dass man sich mit den aktuellen Möglichkeiten vertraut macht, die die Finanzierung erleichtern bzw. vergünstigen können. Neben einem günstigeren Darlehen, das für bestimmte Sanierungsmaßnahmen, einem Energiesparhaus oder dem Einsatz Erneuerbare Energien u.a. von der KfW-Bank vergeben werden, können Interessenten, die sofort oder später bauen von Wohn-Riester Bausparen profitieren. Mit Wohn-Riester Bausparen handelt man nicht nur verantwortungsvoll, da dieses Art von Geldanlage eine der sichersten ihre Art ist, sondern man verschafft sich den Anspruch auf ein Bauspardarlehen mit günstigeren Zinsen und profitiert zusätzlich von der vollen staatlichen Riester-Förderung, die die Gesamtfinanzierung letztendlich verbilligt.

Wohn-Riester Bausparen mit staatlicher Förderung

Eine Familie mit zwei Kindern kann eine staatliche Förderung von bis zu 908,00 EURO / Jahr erhalten. Die Grundzulage beträgt 154,00 EURO pro Erwachsenen bzw. 185,00 EURO pro Kind (Kinder, die ab 2008 oder später geboren wurden, bekommen sogar 300,00 EURO /Jahr). Der Höchstmögliche Sparbetrag beträgt 2.100,00 EURO / Jahr. Aufwendungen sind grundsätzlich auch als Sonderausgaben abzugsfähig.

Riester-Bausparvertrag AL easy Finanz Riester der Alten Leipziger

- Keine Kontogebühr, keine Darlehensgebühr
- 1,4 % Guthabenzins p.a.; 3,9 % Darlehenszins nominal (effektiv 4,08 % – 4,17 % p.a.)
- nur 40 % Mindestansparung
- garantiert 60 % Darlehensanspruch, mit Mehrzuteilung bis zu 90 % garantierter Darlehensanspruch
- Tilgungsdauer 11 – 20 Jahre, bei Mehrzuteilung 7,5 – 14 Jahre
- Stattliche, staatliche Prämien!
(Stand: 15.07.2011)

Sollten Sie in den nächsten Jahren den Wunsch der eigenen vier Wände verwirklichen wollen, dann setzen mit dem Wohn-Riester-Bausparvertrag der Alten Leipziger heute die richtigen Grundsteine für eine solide Finanzierung. Wenn es um Wohn-Riester geht, dann sind Riester-Bausparverträge die erste Wahl lt. Finanztest. Dabei ist der Tarif AL easy Finanz Riester klarer Testsieger.

Das Wohn-Riester-Darlehen vereint staatliche Wohneigentumsförderung für die Altersvorsorge mit Planungssicherheit bei der Finanzierung

Dienstag, 19. April 2011

Wohn-Riester-Darlehen(Berlin, 19.04.2011) Nach Abschaffung der Eigenheimzulage können für Immobilienkäufe ab dem 1.1.2008 sog. „Wohn-Riester-Darlehen“ nach dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester-Förderung) beantragt werden. Diese Darlehen sind grundsätzlich vergleichbar mit den herkömmlichen Annuitätendarlehen zur Immobilienfinanzierung, jedoch werden bei der Riester-Variante die staatlichen Zulagen als zusätzliche Tilgungsleistung eingebracht. Dies hat den Vorteil, dass nicht wie z.B. bei einem Sparvertrag nach dem Prinzip der Riester-Förderung auf die Zuteilung gewartet werden muss – vielmehr profitiert der Zulagenberechtigte direkt durch geringere Ratenzahlungen für seine Baufinanzierung. Damit das Wohn-Riester-Darlehen wirklich optimal ausgenutzt wird, müssen vor dem Abschluss einige wichtige Punkte bedacht werden.

Wer ist zulagenberechtigt und wie kann das Wohn-Riester-Darlehen beantragt werden?

Die Zulagenberechtigung ergibt sich aus den Bestimmungen für den Anspruch auf Altersvorsorgezulage des Einkommenssteuergesetzes (§10a) und ist somit identisch mit den Anforderungen für die weitläufig bekanntere „Riester-Rente“. Hinzu kommen ggf. Zusatzansprüche für Kindererziehende mit Kindern bis zum Alter von 3 Jahren, für Pflegepersonen oder auch z.B. für Arbeitslose und Beamte. Nicht zulagenberechtigt sind Selbständige, Sozialhilfeempfänger oder nicht rentenversicherungspflichtige Studenten. Das Wohn-Riester-Darlehen wird über die nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zertifizierte Bank oder Sparkasse beantragt. Trotz dieser ziemlich fixen Bedingungen können über verschiedene andere Details des Darlehensvertrages durchaus mit den Kreditinstituten Verhandlungen geführt werden.

Baufinanzierung Konditionen vergleichen

Obwohl gewisse Rahmendaten per Gesetz identisch sein müssen, unterscheiden sich die Angebote der Kreditinstitute teils merklich. Der Kreditnehmer ist gut beraten, sich hier ausführlich am Markt zu informieren. Grundsätzlich besteht bei allen Verträgen zwecks optimaler Ausnutzung der staatlichen Zulagen ein Sondertilgungsrecht von bis zu 2.100 Euro p.a. Diese Vereinbarung kann jedoch – je nach persönlicher Vermögenssituation – auch höher angelegt werden. Für die vereinbarte Laufzeit muss eine Sollzinsfestschreibung erfolgen. Die Tilgungshöhe ist frei verhandelbar.

Für wen eignet sich ein Wohn-Riester-Darlehen?

Die Grundidee der Riester-Förderung ist die Altersvorsorge. So können z.B. junge Familien, die den Kauf eines Eigenheimes als Einbindung in eine private Altersvorsorge planen, in höchstem Maße von einem Wohn-Riester-Darlehen profitieren. Die Tilgungsleistungen werden durch die staatlichen Mittel niedrig gehalten und im Alter ist das schuldenfreie Wohneigentum Basis für den Erhalt des Lebensstandards. Die Finanzierung muss dabei so gestaltet sein, dass der Darlehensbetrag bis spätestens zum Ablauf des 68. Lebensjahres getilgt ist – daher eignen sich die Darlehen für „Späteinsteiger“ nur dann, wenn eine entsprechend hohe Tilgungsleistung aus Eigenmitteln erbracht werden kann.

Vor- und Nachteile des Wohn-Riester-Darlehens

Die Vorteile liegen wie bereits geschildert auf der Hand: Durch die staatliche Förderung kommt der Darlehensnehmer schon frühzeitig in den Genuss von niedrigeren Raten und wird somit schneller schuldenfrei. Dadurch ist es sogar möglich, dass ein Wohn-Riester-Darlehen trotz schlechteren Sollzinssatzes einem herkömmlichen Annuitätendarlehen überlegen ist. Durch die eindeutige Regelung zum Finanzierungsende muss mit zunehmendem Alter bei Abschluss mehr finanzielles Potential eingebracht werden, um die Tilgung rechtzeitig beenden zu können. Ein weiterer großer Nachteil ist die nachgelagerte Besteuerung: Die Vorteile aus den Förderungen werden im Alter steuerrelevant berücksichtigt.

Fazit

Ein Wohn-Riester-Darlehen ist eine günstige Möglichkeit, Wohneigentum in die private Altersvorsorge einzubinden. Wichtig sind der Vergleich der angebotenen Konditionen sowie eine genaue Prüfung der Zulagen und der daraus resultierenden Vor- und Nachteile. Nicht für jeden und jede Lebenslage ist diese Art der Altersvorsorgeeinbindung geeignet. Alternativ sollte die Möglichkeit (je nach persönlicher Vermögenssituation) der Finanzierung per „normalem“ Annuitätendarlehen und ggf. zusätzlichem Abschluss einer „Riester-Rente“ exemplarisch geprüft werden.

Weitere Informationen

» Wohn-Riester-Darlehen – Baufinanzierung mit staatlicher Förderung
» Baufinanzierung – Baufinanzierungsvarianten im Überblick

Auslandsimmobilien finanzieren: Jetzt auch mit Wohn-Riester möglich

Donnerstag, 04. März 2010

Auslandsimmobilien finanzierenImmer mehr Bundesbürger setzen auf Immobilien als Altersvorsorge bzw. als inflationssichere und solide Kapitalanlage. Dabei stehen zunehmend auch Auslandsimmobilien im Fokus der Verbraucher. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs im vorigen Jahr können Riester-Sparer nun mit dem Wohn-Riester Programm auch Auslandsimmobilien finanzieren.

Wohn-Riester gilt auch für Auslandsimmobilien innerhalb der EU

Bis vor kurzer Zeit galt das Wohn-Riester Programm lediglich für selbstgenutzte Immobilien innerhalb Deutschlands. Nun hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Förderung landesbegrenzter Immobilien gegen das geltende EU-Recht verstößt. Deshalb wurde nun in Folge des Urteils ein neues Gesetz konzipiert, sodass die Riester-Förderung auch für Immobilien im europäischen Raum in Anspruch genommen werden kann. Die neuen Regelungen gelten bereits für Immobilien in EU-Ländern, sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island. Die Förderung kann allerdings nur dann beantragt werden, wenn der Lebensmittelpunkt bzw. der Hauptwohnsitz sich im entsprechenden Land befindet. Ferienhäuser, die lediglich als Urlaubsdomizil gelten, sind mit Riester nicht kompatibel.

Finanzierung gründlich und frühzeitig planen

Doch auch abgesehen von der Riester-Förderung sollte das facettenreiche Thema Auslandsimmobilie sorgfältig und umfassend betrachtet werden. Neben der Auswahl des passenden Objekts sollte vor allem die Finanzierung der Auslandsimmobilie mit Bedacht ausgesucht werden. Generell ist es empfehlenswert, die Finanzierung der Auslandsimmobilie über eine deutsche Bank abzuwickeln. Dann fallen Sprachbarrieren weg, die möglicherweise zu späteren bösen Überraschungen führen können. Darüber hinaus kann eine Finanzierung vor Ort möglicherweise auch nicht bedachte Schwierigkeiten oder deutliche Verteuerungen nach sich ziehen. Die meisten Banken, die hierzulande eine Auslandsimmobilie finanzieren, verlangen häufig einen hohen Einsatz von Eigenkapital bzw. hohe Sicherheitsleistungen. Da nicht jeder Käufer so einfach einen Kredit für einen Auslandsfinanzierung erhält, sollte die Finanzierungsanfrage auf alle Fälle vor dem Kauf sichergestellt werden.

Sprachschwierigkeiten?

Sollte die Finanzierung der Auslandsimmobilie doch bei einer Bank vor Ort im betreffenden Land abgeschlossen werden, so sollte unbedingt ein unabhängiger Dolmetscher mit ins Boot geholt werden, der die Verhandlungsgespräche führt und übersetzt. Ein Kreditvertrag sollte – ebenso wie der Kaufvertrag der Immobilie – stets in zweisprachiger Ausführung verlangt werden.

Auf Kleinigkeiten kommt es oftmals an

Es lohnt sich nicht, am falschen Ende zu sparen. Gerade bei Auslandsimmobilien kommt es auf kleine Details an, die schlussendlich über den Erfolg oder Misserfolg der Kapitalanlage entscheiden. Möglicherweise wird dazu auch die Heranziehung eines Spezialisten erforderlich, wie etwa eines Notars, Rechtsanwalts oder Steuerberaters. Sie können hinsichtlich der Kaufentscheidung die endgültige Sicherheit vermitteln.

Weitere Informationen zur Finanzierung von Auslandsimmobilien:

» Auslandsfinanzierung
» Auslandsimmobilien finanzieren – Anbieter und Länder
» Wohn-Riester

Wohn-Riester-Darlehen – Zulagen vom Staat bei Baufinanzierung

Dienstag, 19. Januar 2010

Mit dem Wegfall der Eigenheimzulage haben sich die Befürchtungen über eine rückläufige Anzahl der Immobilienkäufe nur in geringem Umfang bestätigt: Die Anzahl der Käufer blieb relativ stabil. Zu verzeichnen war hingegen eher ein Preisverfall – dies ist ein Indiz dafür, dass die Eigenheimzulage ein Preistreiber war, der in den Preis automatisch einkalkuliert wurde. Der Traum von den eigenen vier Wänden bleibt nach wie vor der Hauptantrieb von vielen Kreditnehmern, die sich trotz allem für eine Baufinanzierung entscheiden. Doch die staatlichen Zuschüsse, die im Zuge der Haushaltssanierung eingespart werden mussten, bleiben so gut wie unersetzbar. Auch die günstigen Förderkredite der KfW und landeseigene Förderprogramme können den Ausfall der Eigenheimzulage nicht komplett kompensieren. Umso erfreulicher ist jedoch die Tatsache, dass mit „Wohn-Riester“ endlich direkte Zulagen vom Staat wieder erhältlich sind.

Dabei wird nicht eine Spareinlage oder ein Aktienfond, sondern ein Kredit aus dem Bereich der Baufinanzierung gefördert. Die Förderung gilt nur für eigengenutzte Immobilienobjekte, die ab 2008 gebaut oder gekauft wurden. Dabei können die Riesterzulagen, die für alle Anlageformen gelten, direkt in einen Immobilienkredit einbezahlt werden. So wird erreicht, dass die Baufinanzierung schneller zurückbezahlt wird. Mit Wohn-Riester wird ein Kreditnehmer schneller schuldenfrei und hat eine geringere Zinsbelastung, da die Riester-Zulagen die Darlehensschuld direkt reduzieren. Der auf diese Weise geförderte Kredit muss mehrere Voraussetzungen erfüllen. So muss das Wohn-Riester-Darlehen spätestens bis zum Alter von 68 Jahren abbezahlt sein.

Auch die Wohn-Riester-Förderung wird wie die klassische Riester-Rente erst später versteuert. Hier gibt es zwei Wahlmöglichkeiten. Entweder entscheidet sich der Kreditnehmer für eine einmalige Besteuerung in Höhe von 70% des in der Immobilie gebundenen, steuerlich begünstigten Kapitals beim Renteneintritt – oder er entscheidet sich für eine sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum. Im Gegensatz zur Eigenheimzulage ist die Riesterförderung allerdings nicht steuerfrei.

» Wohn-Riester-Beispiel