Wohn-Riester-Darlehen: Nicht alle Verträge lohnen sich für den Immobilienerwerber wirklich
Dienstag, 10. April 2012Seit November 2008 können Immobilienerwerber nach Abschaffung der Eigenheimzulage wieder von einer staatlichen Förderung profitieren, denn seitdem können Selbstnutzer sog. Wohn-Riester-Darlehen beantragen. Je nach Kreditinstitut (z.B. Banken, Sparkassen oder auch Bausparkassen) werden hier unterschiedliche, entsprechend zertifizierte Produkte angeboten. Die staatlichen Zulagen und Steuervorteile bei Erfüllung der Voraussetzungen (z.B. Eigenverwendung, Tilgung bis spätestens zum 68. Lebensjahr) sind dabei identisch mit denen aus herkömmlichen Riester-Sparverträgen. Die Höhe der Förderung ist also auch abhängig von der Zulagenberechtigung, der Kinderzahl und dem Alter.
Darüber hinaus müssen Verheiratete zwei getrennte Verträge abschließen, wenn beide förderberechtigt sind. Das Problem: Die entsprechenden Darlehensverträge werden meist teurer (mit schlechteren Sollzinskonditionen) angeboten als vergleichbare Darlehen ohne Förderung. Bei den üblicherweise relativ langen Laufzeiten rentieren sich Wohn-Riester-Darlehen also nur, wenn der Zinsunterschied zu herkömmlichen Darlehen (z.B. dem Annuitätendarlehen) nur gering ist, da sonst die Förderung durch den Zinsunterschied wieder aufgezehrt wird.
In diesem Zusammenhang günstig erwiesen haben sich einige Bauspar-Kombiverträge, die aus tilgungsfreiem Darlehen plus Bausparvertrag bestehen. Hier sollte allerdings genügend Eigenkapital vorhanden sein, da während der Ansparphase Sparbeitrag und Zinskosten aufgebracht werden müssen. Wichtig ist also, dass der Darlehensinteressent sehr genau hinschaut und nachrechnet, wie hoch der letztliche Vorteil mit einem Wohn-Riester-Darlehen wirklich ist. Anderenfalls lohnen sich eher die Aufnahme eines nicht geförderten Darlehens und der zusätzliche Abschluss eines Riester-Sparvertrages.
(Berlin, 20.09.2011) Nach großen Anlaufschwierigkeiten seit der Verkündung der staatlichen Zertifizierung und Förderung der privaten Altersvorsorge mit der sog. „Riester Rente“, ist diese mittlerweile zum Verkaufsschlager mutiert. Das ist nicht ohne Grund so: Die zertifizierten Verträge garantieren nicht nur zu 100% die Verrentung der eingezahlten Beträge, sondern sind durch staatliche Zulagen, steuerliche Absetzbarkeit und – je nach Anlageart – unterschiedliche Renditechancen finanziell sehr attraktiv. Der Interessent sollte sich aber vor der Entscheidung für einen bestimmten Anbieter sorgfältig über Voraussetzungen und Möglichkeiten informieren, um so die bestmögliche individuelle Lösung zu finden.
(Berlin, 19.04.2011) Nach Abschaffung der Eigenheimzulage können für Immobilienkäufe ab dem 1.1.2008 sog. „Wohn-Riester-Darlehen“ nach dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester-Förderung) beantragt werden. Diese Darlehen sind grundsätzlich vergleichbar mit den herkömmlichen Annuitätendarlehen zur Immobilienfinanzierung, jedoch werden bei der Riester-Variante die staatlichen Zulagen als zusätzliche Tilgungsleistung eingebracht. Dies hat den Vorteil, dass nicht wie z.B. bei einem Sparvertrag nach dem Prinzip der Riester-Förderung auf die Zuteilung gewartet werden muss – vielmehr profitiert der Zulagenberechtigte direkt durch geringere Ratenzahlungen für seine Baufinanzierung. Damit das Wohn-Riester-Darlehen wirklich optimal ausgenutzt wird, müssen vor dem Abschluss einige wichtige Punkte bedacht werden.
Immer mehr Bundesbürger setzen auf Immobilien als Altersvorsorge bzw. als inflationssichere und solide Kapitalanlage. Dabei stehen zunehmend auch Auslandsimmobilien im Fokus der Verbraucher. Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs im vorigen Jahr können Riester-Sparer nun mit dem Wohn-Riester Programm auch Auslandsimmobilien finanzieren.
