Günstige Wohnbaudarlehen in Verbindung mit Wohn-Riester
Montag, 02. Februar 2009Es besteht die Möglichkeit, ein Wohnbaudarlehen mit geringer Belastung in den ersten Jahren zu bekommen. Gerade junge Familien möchten die Belastung aus den Kreditraten am Anfang einer Wohnbaufinanzierung so gering wie möglich halten. In den ersten zwei bis drei Jahren nach dem Hauskauf oder dem Bau werden häufig Kinderwünsche erfüllt – und genau in dieser Zeit könnte es bei einer zu hohen Belastung aufgrund der Kreditraten eng werden.
Man kann daher folgendes bei einem Kredit vereinbaren: Mit Abschluss eines Kreditvertrages wird ein Bausparvertrag abgeschlossen. In den ersten Jahren zahlt der Kreditnehmer nur die Zinsen für den Bankkredit. Die Tilgung wird nur nach Möglichkeit in den Bausparvertrag einbezahlt. Nach Ablauf der ersten drei bis vier Jahre, also wenn die finanzielle Situation sich stabilisiert hat, zahlt der Kreditnehmer die volle Kreditrate, wobei die Zinsen an die Bank fließen und die Tilgung wieder in den Bausparvertrag. Zum Ende der Zinsfestbindung wird das Bankdarlehen über ein Bauspardarlehen abgelöst. Der Bausparvertrag wurde ja in der Zwischenzeit mit Tilgung angespart.
Auf diese Weise hält man seine finanzielle Belastung in den ersten Jahren nach der Kreditaufnahme relativ gering und kann sich gleichzeitig die Zinsen für ein Bauspardarlehen sichern. Bausparen im Zusammenhang mit einer Wohnbaufinanzierung kann äußerst lukrativ sein, zumal die staatliche Förderung in Form von „Wohn- Riester“ in Anspruch genommen werden kann. Eine ausführliche Beratung sollte daher eine Pflicht sein.
Trotz der vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten darf die eigene finanzielle Kraft nicht überschätzt werden. Eine Wohnbaufinanzierung wäre immer ein einem angemessenen Umfang empfehlenswert. Ein Eigenkapitaleinsatz in Höhe von 20% – 30% des gesamten Finanzierungsvolumens sollte vorhanden sein. Das Eigenkapital sollte auch nie vollständig eingesetzt werden – gewisse Rücklagen für Notfälle sollten aus Dispositionsgründen noch zur freien Verfügung verbleiben.
Weitere Informationen: Wohn-Riester-Förderung

