Was muss beim VL-Sparen beachtet werden?

Dienstag, 28. September 2010

Wer Vermögenswirksame Leistungen erhalten möchte, muss einen entsprechenden Sparvertrag abschließen und seinen Arbeitgeber darüber informieren. Die meisten Tarifverträge enthalten einen Passus über entsprechende Zahlungen vom Arbeitgeber oder aber er zahlt diese Leistungen ganz und gar freiwillig. Anspruch haben allerdings nur abhängig Beschäftigte. Auch machen staatliche Förderungen in Form von Arbeitnehmersparzulage und ggf. Wohnungsbauprämie zusätzlich Appetit auf eine solche Anlage. Nun gibt es für das VL-Sparen unterschiedliche Angebote von vielen Anbietern. Wichtig ist es daher, sich vorab umfassend über die verschiedenen Angebotsarten zu informieren.

Gedanken machen muss sich der Anleger vor Abschluss eines Vertrages für die Anlage in Vermögenswirksame Leistungen, was er in ca. 7 Jahren mit dem Geld anfangen möchte. Nach dieser Regellaufzeit kann z.B. bei Anlage in VL-Fonds frei verfügt werden. Anders bei der Anlagevariante Bausparvertrag: Hier lohnt sich der Abschluss meist nur bei einer „Zweckverwendung“ des Kapitals, also zum Beispiel für Bau-, Umbau- oder Renovierungszwecke. Auch könnte der Anleger dann ggf. von einem sehr günstigen Bausparkredit Nutzen ziehen.

Ebenfalls unterschiedlich sind die Risiken für die beiden Anlageformen VL-Fonds und Bausparen: Während bei VL-Fonds die Marktentwicklung entscheidend für die Rendite ist, garantiert der Anbieter bei Bausparverträgen je nach Variante einen bestimmten (in der Regel recht niedrigen) Zinssatz. Die Aussicht auf höhere Renditen bei der Fondsanlage geht natürlich mit einem höheren Risiko einher, jedoch kostet die Sicherheit bei der Bausparvariante unter Umständen wertvolles Geld und auch Flexibilität bei der späteren Mittelverwendung. VL-Sparen ist also nicht auf die Schnelle mal nebenbei abzuschließen, sondern erst nach reiflicher Überlegung und Information über die verschiedenen Möglichkeiten.

Schluss mit teuer. Vermögenswirksame Leistungen zum Spartarif. Vergleichen, abschließen und 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von Fonds bekommen.

Bausparen – sicheres Sparen auf das Eigenheim, der Staat hilft mit

Freitag, 03. Juli 2009

Bausparverträge als Form der Baufinanzierung sind seit Generationen von privaten Häuslebauern beliebt. In Deutschland erfolgen Eigenheimfinanzierungen und Wohnungsbau heute zu etwa siebzig Prozent unter Beteilung von Bausparen. Das Konzept des Bausparens basiert darauf, dass der Kunde genügend Eigenkapital bildet und sich gleichzeitig einen Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsstabiles Baudarlehen erarbeitet. Für künftige Bauherren oder Käufer von Immobilien ist es eine günstige und sichere Methode, das für die Immobilienfinanzierung nötige Eigenkapital aufzubringen und sich bis zum Zeitpunkt der Zuteilung des aus dem Bausparvertrag resultierenden zinsgünstigen und zinsfesten Darlehens eine gute finanzielle Ausgangsposition zu erarbeiten. Der Markt ist – temporäre Schwankungen sind unvermeidbar – weitgehend stabil und im Vergleich mit anderen Finanzierungsformen übersichtlich. In Deutschland bieten heute zwei Bauspargruppen ihre Leistungen an: Die Landesbausparkassen und die privaten Bausparkassen. Der Staat fördert das Schaffen von Wohneigentum und unterstützt deshalb das Bausparen mit Wohnungsbauprämien und die Zahlung von Zuschüssen zu den vermögenswirksamen Leistungen, VWL, für Arbeitnehmer. Die Bausparprämie – die so genannte Wohnungsbauprämie – erhalten alle Bausparer, die steuerpflichtig sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und eine bestimmte zu versteuernde Einkommenshöhen nicht überschreiten. Auf die jährlich erbrachten Bausparleistungen erfolgt die Zahlung der Bausparprämie in Höhe von 8,8 Prozent – bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 512 Euro. Die zu versteuernde Einkommenshöhe darf dabei für Alleinstehende nicht über 25.600 Euro liegen. Für Verheiratete verdoppelt sich der begünstigte Höchstbetrag auf 1.024 Euro im Jahr. Die Einkommensgrenze steigt auf 51.200 Euro. Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die Vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag beziehen, erhalten die staatliche Arbeitnehmersparzulage, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Die staatliche Zulage beträgt neun Prozent auf einen jährlichen Höchstbetrag von 470 Euro je Arbeitnehmer. Bei Alleinstehenden darf das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800 Euro pro Jahr nicht überschreiten.

>> Der Bausparvertrag der Debeka