Clevere Baufinanzierung durch attraktives Riester-Bausparen jetzt schon starten

Donnerstag, 14. August 2008

Kürzlich hat der Bundestag entschieden, dass selbst genutztes Wohneigentum voll in das staatlich geförderte Riester-Altersvorsorge-Programm aufgenommen wird. So können Riester-Sparer das Geld aus ihren Riester-Sparverträgen künftig auch zur Finanzierung von Wohneigentum oder Eigenheimen nutzen. Die entsprechenden Wohn-Riester-Bausparverträge werden ab Herbst 2008 von den Banken und Bausparkassen angeboten.

Einige Anbieter ermöglichen aber jetzt schon den Einstieg ins lukrative Wohn-Riester-Sparen.

Wie beim klassischen Bausparen wird vom Sparer zunächst Geld auf ein Bausparkonto eingezahlt.

Jetzt wird zusätzlich ein dem Bausparvertrag vorgeschaltetes Tagesgeldkonto zu haben sein, von dem das eingezahlte Guthaben später in einen der zertifizierten, regulären Wohn-Riester-Bausparvertrag übertragen werden kann. Wer ab sofort mit dem „Vorsparen“ beginnt, profitiert außerdem von den attraktiven Zinsen, die für das auf dem Tagesgeldkonto angesparte Guthaben anfallen.

Mit der Form des Bausparens steht dem Sparer ein lange bewährtes, verbreitetes und sehr beliebtes Instrument zur Baufinanzierung zur Verfügung. In Deutschland werden aktuell über siebzig Prozent aller Wohnungsbau- und Eigenheimfinanzierungsvorhaben über oder unter Beteiligung von Bausparverträgen getragen. Dazu kommt die staatliche Förderung durch Bausparprämien oder Arbeitnehmersparzulage unter bestimmten Voraussetzungen.

Seinen Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsfestes Baudarlehen zur Finanzierung von Wohneigentum, Eigenheim oder anderen wohnungsbaulichen Maßnahmen wie Modernisierungsvorhaben, erreicht der Bausparer nach Erreichen der vorher vereinbarten und festgelegten Sparsumme. Der Abschluss des Bausparvertrages erfolgt auf eine festgelegte Bausparsumme, die sich wiederum aus dem anzusparenden Guthaben und dem späteren Darlehen zusammensetzt. Sobald der Anspruch auf das eigentliche Baudarlehen erreicht ist, wird das Guthaben verzinst, und es folgen die so genannte Zuteilung und die Auszahlung. Voraussetztung für die Zuteilung ist, dass mindestens 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme bereits angespart sind.

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