Wohngebäudeversicherung: Achtung vor Stolperfallen!
Montag, 21. Mai 2012Die Wohngebäudeversicherung ist eine verpflichtende Versicherung, wenn z.B. ein Neu- oder Anbau mit Hilfe eines Kreditinstitutes finanziert werden soll. Die Wohngebäudeversicherung ist darüber hinaus generell für alle Immobilienbesitzer empfehlenswert, da sie existentielle Schäden z.B. durch Sturm, Brand oder Leitungswasser abdeckt. Jedoch sollte sich der Immobilienbesitzer im Vorfeld gut über die Versicherungsumfänge, Beiträge und Bedingungen informieren, da diese von Anbieter zu Anbieter erheblich differieren können.
So sind bei vielen Verträgen Terrassen, Carports, Gartenhütten etc. nicht mit geschützt oder es fehlen wichtige Versicherungsumfänge wie Erdbeben oder Überschwemmungen. Je nach Standort können weitere Risiken auftreten, die unbedingt in den Versicherungsumfang mit aufgenommen werden sollten: Hierunter fallen z.B. Fahrzeuganprall, Bodensanierungen nach Kontaminierungen (die z.B. durch einen Brand entstehen können) oder auch Rohrbrüche auf dem Grundstück, die sich aber nicht direkt im Haus befinden. Zu prüfen ist auch, ob der Versicherungsschutz ausreichende Deckung aufweist, also keine Unterversicherung besteht.
Dies entsteht insbesondere oft dann, wenn der Immobilienbesitzer im Laufe der Zeit aufwertende Veränderungen vorgenommen hat (wie Dachbodenausbau oder Anbauten), den Versicherungsschutz dann aber nicht angepasst hat. Im Schadenfalle kommt dann eine böse Überraschung auf den Versicherungsnehmer zu: Der Versicherer zahlt dann gar nicht oder nur einen Teilbetrag. Vertraglich kann deshalb z.B. auch ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden: Hier prüft die Versicherung dann im Schadenfalle nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt und es kommt damit zu keiner Leistungskürzung.

