Förderungen mittels KfW-Darlehen: Überblick und Neuregelungen

Donnerstag, 19. Januar 2012

Die staatliche KfW-Förderbank ermöglicht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Förderung von baulichen Maßnahmen oder den Erwerb entsprechender Objekte. Dabei werden entweder Zuschüsse gewährt oder sehr zinsgünstige Darlehen vergeben, die im Zusammenspiel mit einer Immobilienfinanzierung bei einem Kreditinstitut zu einer vorteilhaften Gesamtfinanzierung führen können. Den Antrag auf Förderung stellt der Kreditnehmer in der Regel nicht direkt bei der KfW, sondern über das finanzierende Kreditinstitut, da auch die vergünstigten Förderdarlehen einer Grundschuldbesicherung bedürfen.

Seit Ende 2011 / Anfang 2012 gelten einige Neuregelungen bezüglich den Förderungsbedingungen – so wurde beispielsweise das Programm „Wohnraum Modernisieren (141)“ eingestellt, die Maximalbeträge für verschiedene Förderdarlehen geändert oder auch Ratenzahlungsintervalle (von bisher vierteljährlich auf nun monatlich) geändert. Das aktuelle Programm inklusive alle Voraussetzungen und Möglichkeiten kann jederzeit bei der KfW eingesehen oder bei der Hausbank erfragt werden. Gefördert werden vor allem energieeffiziente Sanierungen und Baumaßnahmen, altersgerechte Gestaltungen und ganz generell privates Wohneigentum.

Die Errichtung von sog. KfW-Effizienzhäusern wird besonders attraktiv gefördert: Hier kann der Bauherr je nach Effizienzgrad (z.B. 115%, 100%, 85%, 70%, 55% oder besser) Zuschüsse oder vergünstigte Baudarlehen bis 75.000 Euro Maximalbetrag und mit Tilgungsbonus beantragen. Wichtig ist neben der eigenen Information auch die fachliche Beratung durch einen professionellen Immobilienberater: Oft kann durch wenige Änderungen in der Projektplanung ein höherer Zuschuss erreicht werden – das rechnet sich bei der Planung des Gesamtfinanzierungsaufwandes!

» Überblick der KfW-Programme auf Immokredit24

Baufinanzierung mit KfW-Darlehen – günstige Baufinanzierung mit öffentlicher Förderung und vielfältigem Nutzen

Dienstag, 04. Januar 2011

KfW-Darlehen(Berlin, 04.01.2011) Wer den Kauf, Neu-, An- oder Umbau eines Objektes plant, ist gut beraten sich vorab über die Fördermöglichkeiten durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu informieren. Die KfW als Anstalt des öffentlichen Rechts fördert z.B. Maßnahmen für barrierereduziertes Wohnen, Maßnahmen für die energetische Sanierung bzw. dem Klimaschutz dienlichen Vorhaben oder auch den Einbezug erneuerbarer Energien in die Wohnkonzeption. Wichtig ist nicht nur die Erfüllung der Voraussetzungen, sondern auch das Know-how über Möglichkeiten zur optimalen Nutzung der verschiedenen Förderangebote. Teils können diese sogar kombiniert werden.

Direktzuschüsse oder vergünstigte Kredite je nach Ausgestaltung und Voraussetzung

Die KfW bietet unterschiedliche Förderprogramme für Baumaßnahmen privater, kommunaler wie auch gewerblicher Bauherren unter bestimmten Voraussetzungen. Bei den meisten dieser Programme ist es notwendig, VOR Beginn jeglicher Maßnahmen eine entsprechende Förderung zu beantragen. Beantragt wird hierbei entweder direkt bei der KfW oder bei der Hausbank (insbesondere bei vergünstigten Krediten oder Tilgungszuschüssen). Die KfW stellt auf Anfrage oder im Internet für jedes Programm entsprechende Merkblätter bereit, vorab können auch Informationen bei entsprechenden Portalen im Internet (z.B. bei Immokredit24.com) eingesehen werden. Die Förderung kann dabei entweder als direkter Zuschuss auf das Konto, als besonders günstiges Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren und ggf. zusätzlichen Tilgungszuschüssen erfolgen. Für jedes Programm gelten bestimmte Voraussetzungen und Höchstgrenzen, ebenso muss die Mittelverwendung entsprechend nachgewiesen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Sanierung zu oder der Neubau von barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum (z.B. für behinderte oder ältere Menschen) mit den Programmen 455 (Zuschussförderung) bzw. 155 (vergünstigtes Darlehen). Für energieeffizientes Bauen oder Kaufen können die Förderprogramme 151, 153 und 430 als willkommene Unterstützung in Frage kommen, sogar eine entsprechend professionelle Baubegleitung für energetische Maßnahmen wird mit dem Förderprogramm 431 finanziell mit bis zu 2.000 Euro unterstützt. Im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogrammes können für die private wohnwirtschaftliche Nutzung ggf. Förderungen durch die Förderprogramme 124 bzw. 134 beantragt werden. Das KfW Programm 141 fördert die Modernisierung und Instandsetzung von Wohneigentum mit bis zu 100% der förderfähigen Kosten als Darlehen. Auch Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien werden in vielfältiger Weise gefördert (so z.B. Solarkollektor-, Biomasse- oder Wärmenetzanlagen) mit den Programmen 271 und 281. Das KfW Programm 270 fördert die Nutzung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung resp. Strom-/Wärme-Erzeugung (sog. Kraft-Wärme-Kopplung). Diese Anlagen müssen generell mindestens 7 Jahre in Betrieb sein, auch im Falle einer Veräußerung. Auch die Nutzung von Anlagen im Rahmen der Tiefengeothermie wird bei Erfüllung der umfangreichen Voraussetzungen gefördert (Programme 272 resp. 282). Eine vollständige Übersicht mit den jeweils detaillierten Voraussetzungen kann im Internet eingesehen werden.

Fazit

Für viele Maßnahmen rund um die Nutzung umweltfreundlicher Energien, der Barrierereduzierung oder auch im Rahmen von wohnwirtschaftlicher Nutzungsförderung können bei der KfW Fördermittel beantragt werden. Ob als Direkt- oder Tilgungszuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen – solche Förderungen können sich rechnen und sollten deshalb vor jedweder Maßnahme vom Interessenten eingehend geprüft werden. So manches Vorhaben lässt sich durch ggf. leichte Änderungen in ein förderfähiges Projekt verwandeln, was letztlich bares Geld spart.

Weitere Informationen

» KfW-Darlehen

Aktuelle KfW-Förderprogramme

» Altersgerecht Umbauen Kredit (155)
» Altersgerecht Umbauen Zuschuss (455)
» Energieeffizient Bauen (153)
» Energieeffizient Bauen Investitionszuschuss (430)
» Energieeffizient Sanieren Kredit (151)
» Energieeffizient Sanieren Sonderförderung (431)
» Erneuerbare Energien – Premium (271, 281)
» Erneuerbare Energien – Standard (270)
» Erneuerbare Energien – Tiefengeothermie (272, 282)
» KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
» KfW-Wohneigentumsprogramm (134)
» Wohnraum Modernisieren (141)

Mit dem “Ökokredit” Energie und Geld sparen

Donnerstag, 04. Dezember 2008

Das Interhyp-Prinzip(München, 4. Dezember 2008) Vor dem Hintergrund gestiegener Strom- und Heizungskosten machen sich viele Immobilienbesitzer Gedanken, wie sie sich durch eine energetische Sanierung ihres Eigenheims einer weiteren Preisspirale – zumindest teilweise – entziehen können. Großes Einsparpotenzial gibt es aber nicht nur durch die Nutzung energiesparender Systeme, sondern auch bei deren Finanzierung: Ab sofort haben Immobilienbesitzer die Möglichkeit, umweltschonende Um- und Ausbauten von bestehenden Wohnhäusern über den neuen “Ökokredit” zu finanzieren – und zwar ganz ohne Grundbucheintragung.

Heutzutage gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die dabei helfen sowohl die Umwelt als auch den Geldbeutel zu schonen, zum Beispiel der Einbau von Photovoltaikanlagen, Solarthermen oder Wärmepumpen. “Für die Finanzierung von energiesparenden Maßnahmen können je nach Höhe der Summe und Zweck ganz unterschiedliche Kreditformen in Frage kommen”, erläutert Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG.

So sind bei geringen Kreditbeträgen meist so genannte Ratenkredite sinnvoll, da sie keine kostenpflichtige Grundschuldeintragung benötigen. Zinsgünstiger sind Modernisierungsdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), allerdings sind hier festgelegte Emissionsauflagen zu erfüllen und eine Grundschuldeintragung erforderlich.

Eine dritte Variante bietet ab sofort der “Ökokredit”: Zur Finanzierung von umweltschonenden Um- und Ausbauten von bestehenden Wohnhäusern können Darlehen in Höhe von 3.000 bis 30.000 Euro auch ohne Eintragung der Grundschuld aufgenommen werden. Durch den “Ökokredit” werden folgende Modernisierungsmaßnahmen finanziert:

• Nutzung erneuerbarer Energien
• Schutz baulicher und kultureller Werte
• CO2-Reduzierung
• Ökologischer Innenausbau
• Ökologische Außengestaltung
• Sonstige ökologische oder soziale Projekte

Der Immobilienbesitzer kann zwischen einer Laufzeit von einem bis zwölf Jahren wählen und während der Darlehenslaufzeit jederzeit Sondertilgungen in Höhe von bis zu 100 Prozent vornehmen.