Förderungen mittels KfW-Darlehen: Überblick und Neuregelungen
Donnerstag, 19. Januar 2012
Die staatliche KfW-Förderbank ermöglicht bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Förderung von baulichen Maßnahmen oder den Erwerb entsprechender Objekte. Dabei werden entweder Zuschüsse gewährt oder sehr zinsgünstige Darlehen vergeben, die im Zusammenspiel mit einer Immobilienfinanzierung bei einem Kreditinstitut zu einer vorteilhaften Gesamtfinanzierung führen können. Den Antrag auf Förderung stellt der Kreditnehmer in der Regel nicht direkt bei der KfW, sondern über das finanzierende Kreditinstitut, da auch die vergünstigten Förderdarlehen einer Grundschuldbesicherung bedürfen.
Seit Ende 2011 / Anfang 2012 gelten einige Neuregelungen bezüglich den Förderungsbedingungen – so wurde beispielsweise das Programm „Wohnraum Modernisieren (141)“ eingestellt, die Maximalbeträge für verschiedene Förderdarlehen geändert oder auch Ratenzahlungsintervalle (von bisher vierteljährlich auf nun monatlich) geändert. Das aktuelle Programm inklusive alle Voraussetzungen und Möglichkeiten kann jederzeit bei der KfW eingesehen oder bei der Hausbank erfragt werden. Gefördert werden vor allem energieeffiziente Sanierungen und Baumaßnahmen, altersgerechte Gestaltungen und ganz generell privates Wohneigentum.
Die Errichtung von sog. KfW-Effizienzhäusern wird besonders attraktiv gefördert: Hier kann der Bauherr je nach Effizienzgrad (z.B. 115%, 100%, 85%, 70%, 55% oder besser) Zuschüsse oder vergünstigte Baudarlehen bis 75.000 Euro Maximalbetrag und mit Tilgungsbonus beantragen. Wichtig ist neben der eigenen Information auch die fachliche Beratung durch einen professionellen Immobilienberater: Oft kann durch wenige Änderungen in der Projektplanung ein höherer Zuschuss erreicht werden – das rechnet sich bei der Planung des Gesamtfinanzierungsaufwandes!
» Überblick der KfW-Programme auf Immokredit24
(Berlin, 04.01.2011) Wer den Kauf, Neu-, An- oder Umbau eines Objektes plant, ist gut beraten sich vorab über die Fördermöglichkeiten durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) zu informieren. Die KfW als Anstalt des öffentlichen Rechts fördert z.B. Maßnahmen für barrierereduziertes Wohnen, Maßnahmen für die energetische Sanierung bzw. dem Klimaschutz dienlichen Vorhaben oder auch den Einbezug erneuerbarer Energien in die Wohnkonzeption. Wichtig ist nicht nur die Erfüllung der Voraussetzungen, sondern auch das Know-how über Möglichkeiten zur optimalen Nutzung der verschiedenen Förderangebote. Teils können diese sogar kombiniert werden.

