Das Risiko der Arbeitslosigkeit während einer Baufinanzierung

Mittwoch, 17. August 2011

Der Albtraum eines jeden Hausbesitzers ist es, bei laufender Baufinanzierung den Arbeitsplatz zu verlieren. Wenn die Ersparnisse und sonstige Rücklagen nicht ausreichen, um den Kredit abzudecken, droht bei Nichtzahlung der fälligen Raten eine Zwangsversteigerung. Niemand ist vor Verlust des eigenen Arbeitsplatzes sicher. Es gibt allerdings die Arbeitslosenversicherung, die beim Eintreten der Arbeitslosigkeit die Kreditraten aus der laufenden Baufinanzierung übernimmt. Beim Abschluss der Arbeitslosenversicherung muss der Versicherungsnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis stehen (keine Probezeit). Des Weiteren darf der Arbeitsvertrag nicht zeitlich befristet sein. Sollte dies der Fall sein, leistet die Versicherung nicht. Nichtsdestotrotz werden von manchen Banken im Zuge der Kreditvergabe Arbeitslosenversicherungen an Menschen angeboten, die beispielsweise über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden und dort nur befristete Arbeitsverträgen haben.

Die Auswahl bei den Arbeitslosenversicherungen ist relativ überschaubar. Außerdem sind solche Versicherungen nicht gerade günstig. Es sollte ebenfalls bedacht werden, dass eine Arbeitslosenversicherung die anfallenden Raten maximal für ein Jahr übernimmt. Wird innerhalb eines Jahres keine neue Arbeitsstelle gefunden, müssen die Kreditraten aus eigener Kraft erbracht werden. Bei finanziellen Problemen, insbesondere bei Arbeitslosigkeit während der Baufinanzierung, sollte die Bank auf jeden Fall informiert werden. Gleichzeitig sollte ein gemeinsames Gespräch mit dem zuständigen Berater und eine Strategie gesucht werden, die eine Kreditkündigung vermeidet. Die Banken signalisieren hier oft Kooperationsbereitschaft. Sie kommen dem Kreditnehmer in solchen Fällen oft mit Tilgungs- und Ratenaussetzungen entgegen. Zinssatzreduzierungen zwecks Liquiditätsentlastung sind ebenfalls denkbar. In seltenen Fällen wird ein Forderungsverzicht ausgesprochen. Eine Kreditkündigung und damit eine Zwangsversteigerung lassen sich allerdings nicht vermeiden, wenn der Kreditnehmer die gemachten Zusagen mehrfach nicht einhält und keine Bemühungen an den Tag legt, um einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen.

Weitere Alternativen und Informationen

» BaufiSchutz – Absicherung Ihrer Finanzierung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit
» Arbeitslosigkeit während der Baufinanzierung

Richtiges Verhalten bei Arbeitslosigkeit im Bezug auf eine Wohnbaufinanzierung

Montag, 23. November 2009

Die Verunsicherung bei den Menschen ist groß, wenn man seinen Arbeitsplatz verliert. Diejenigen, die eine Baufinanzierung abzuzahlen haben, fürchten berechtigterweise um ihre Immobilie. Wie sollte man sich beim Verlust des Arbeitsplatzes gegenüber der Bank verhalten und was kann hier unternommen werden, um eine mögliche Zwangsversteigerung abzuwenden?  In erster Linie sollte man sich schleunigst um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Diejenigen, die beim Abschluss des Darlehensvertrages eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben, können im Regelfall erst mal beruhigt aufatmen. Hier übernimmt die Versicherung die Zahlung der anfallenden Kreditraten. Dadurch gewinnt man etwas Zeit, um sich in Ruhe nach einem neuen Job umzusehen.  Auf keinen Fall sollte man zu lange mit der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse warten. Gemäß Kreditvertrag ist der Kreditnehmer verpflichtet die Bank über alle Umstände zu informieren, die für das Kreditverhältnis ausschlaggebend sein können. Hier liegt die Verpflichtung eindeutig beim Kreditnehmer. Man sollte daher nicht solange warten, bis die erste Rate nicht mehr bezahlt werden kann, sondern frühzeitig gemeinsam mit der Bank eine einvernehmliche Lösung suchen. Die Bank wird in solchen Fällen stets Kooperationsbereitschaft zeigen.  Ein mögliches Entgegenkommen der Bank könnte sich in Form von Ratenaussetzungen für einen bestimmten Zeitraum zeigen. Auf diese Weise wird die angespannte Liquiditätslage entlastet und der Kreditnehmer erhält einen zeitlichen Aufschub. Natürlich hat die Bank bei wesentlicher Verschlechterung der Einkommensverhältnisse einen außerordentlichen Kündigungsgrund. Doch jede Bank wird in erster Linie bemüht sein die Kündigung zu vermeiden. Der Grund liegt darin, dass im Falle einer Kündigung der gesamte noch offene Kreditbetrag unter Einräumung einer gewissen Frist fällig gestellt wird. Die meisten Baufinanzierungen können aber nur mit dem Verkauf des Objekts zurückgeführt werden. Im Zuge einer Zwangsversteigerung werden aber oft für die Bank nur unbefriedigende Erlöse erzielt.

» Baufinanzierung: Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

Baufinanzierung und Arbeitslosigkeit – Mögliche Risiken während der Baufinanzierung vermeiden

Dienstag, 01. September 2009

Eine Baufinanzierung bedeutet eine langjährige finanzielle Verpflichtung. Beim Abschluss des Kreditvertrages will niemand negativ denken. Doch es sollten alle Eventualitäten bedacht werden, um sich gegen mögliche Risiken zu schützen, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Jeder vierte Arbeitnehmer beendet sein aktives Berufsleben aufgrund gesundheitlicher bzw. körperlicher Schäden, die es ihm nicht erlauben seinen Beruf beschwerdefrei auszuüben. Aufgrund der steigenden Anforderungen am Arbeitsplatz nehmen nicht nur die körperlichen, sondern auch die psychischen Schäden zu. Bei Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit fehlt das Einkommen zur Zahlung von Kreditraten. In vielen Fällen ist es daher durchaus ratsam bei laufender Wohnbaufinanzierung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Insbesondere ist dies dann sinnvoll, wenn es nur einen Hauptverdiener in einer Familie gibt. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe an den Versicherungsnehmer, aus der die fälligen Kreditraten bedient werden können. So kann eine wahrscheinliche Zwangsversteigerung abgewendet werden. Ähnlich ist es auch mit der Arbeitslosenversicherung. Kein Arbeitsplatz gilt heute als krisensicher. Der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung sollte daher in Erwägung gezogen werden. Die Kosten für diese sind allerdings nicht zu unterschätzen. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt beim Arbeitsplatzverlust die anfallenden Kreditraten für einen Zeitraum von einem Jahr. Mit den oben genannten Versicherungen hat ein Kreditnehmer die Chance die möglichen Risiken während der Kreditlaufzeit abzuschirmen. Natürlich wird die Bank nicht bei den ersten Anzeichen von finanziellen Schwierigkeiten sofort ein Zwangsversteigerungsverfahren einleiten. Fast jede Bank versucht diese endgültige Lösung zu vermeiden, da Zwangsversteigerungsobjekte oft nicht den gewünschten Erlös bringen. Trotzdem sollten die möglichen Risiken nicht unterschätzt und die Bereitschaft der Bank zur gemeinsamen Problemlösung nicht überschätzt werden. Gerade die Kreditnehmer, die ohne Eigenkapital und mit sehr knapper Kalkulation finanziert haben, sollten gewarnt sein.

>> Finanzierung in unsicheren Zeiten! Wie verhalte ich mich bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit?