Das Risiko der Arbeitslosigkeit während einer Baufinanzierung

Mittwoch, 17. August 2011

Der Albtraum eines jeden Hausbesitzers ist es, bei laufender Baufinanzierung den Arbeitsplatz zu verlieren. Wenn die Ersparnisse und sonstige Rücklagen nicht ausreichen, um den Kredit abzudecken, droht bei Nichtzahlung der fälligen Raten eine Zwangsversteigerung. Niemand ist vor Verlust des eigenen Arbeitsplatzes sicher. Es gibt allerdings die Arbeitslosenversicherung, die beim Eintreten der Arbeitslosigkeit die Kreditraten aus der laufenden Baufinanzierung übernimmt. Beim Abschluss der Arbeitslosenversicherung muss der Versicherungsnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis stehen (keine Probezeit). Des Weiteren darf der Arbeitsvertrag nicht zeitlich befristet sein. Sollte dies der Fall sein, leistet die Versicherung nicht. Nichtsdestotrotz werden von manchen Banken im Zuge der Kreditvergabe Arbeitslosenversicherungen an Menschen angeboten, die beispielsweise über Zeitarbeitsfirmen beschäftigt werden und dort nur befristete Arbeitsverträgen haben.

Die Auswahl bei den Arbeitslosenversicherungen ist relativ überschaubar. Außerdem sind solche Versicherungen nicht gerade günstig. Es sollte ebenfalls bedacht werden, dass eine Arbeitslosenversicherung die anfallenden Raten maximal für ein Jahr übernimmt. Wird innerhalb eines Jahres keine neue Arbeitsstelle gefunden, müssen die Kreditraten aus eigener Kraft erbracht werden. Bei finanziellen Problemen, insbesondere bei Arbeitslosigkeit während der Baufinanzierung, sollte die Bank auf jeden Fall informiert werden. Gleichzeitig sollte ein gemeinsames Gespräch mit dem zuständigen Berater und eine Strategie gesucht werden, die eine Kreditkündigung vermeidet. Die Banken signalisieren hier oft Kooperationsbereitschaft. Sie kommen dem Kreditnehmer in solchen Fällen oft mit Tilgungs- und Ratenaussetzungen entgegen. Zinssatzreduzierungen zwecks Liquiditätsentlastung sind ebenfalls denkbar. In seltenen Fällen wird ein Forderungsverzicht ausgesprochen. Eine Kreditkündigung und damit eine Zwangsversteigerung lassen sich allerdings nicht vermeiden, wenn der Kreditnehmer die gemachten Zusagen mehrfach nicht einhält und keine Bemühungen an den Tag legt, um einen neuen Arbeitsplatz zu bekommen.

Weitere Alternativen und Informationen

» BaufiSchutz – Absicherung Ihrer Finanzierung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit
» Arbeitslosigkeit während der Baufinanzierung

Ratenkredit – nicht immer günstig

Freitag, 29. Januar 2010

Ein Ratenkredit ist hauptsächlich zur Finanzierung von Konsumausgaben oder kleinerer Anschaffungen gedacht. Er hat eine feste Rückzahlungsvereinbarung, sodass der Kreditnehmer daher auch eine feste Kalkulationsbasis hinsichtlich der monatlichen Belastung besitzt. Ratenkreditfinanzierungen werden immer beliebter, da die persönlichen Wünsche damit immer schneller erledigt werden können. Egal, ob ein neues Auto, ein neuer Fernseher oder eine neue Kücheneinrichtung – fast jeder Händler bietet mittlerweile die Möglichkeit den erfolgten Kauf zu finanzieren – oft auch zu 0%. Eine Null Prozent Finanzierung ist die günstigste Variante eines Ratenkredites. Allerdings sollte auch auf versteckte Gebühren geachtet werden. Manchmal werden auf den ersten Blick geringfügige Bearbeitungsgebühren erhoben. Bei einem Kreditbetrag von 1.000 Euro bedeutet eine Abwicklungsgebühr von 20 Euro eine Effektivverzinsung von 2,00% p.a.

Die meisten Banken versuchen im Rahmen eines Ratenkredites eine Restkreditversicherung bzw. eine Arbeitslosenversicherung mit anzubieten. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Allerdings sollte geprüft werden, ob solche Versicherungen im Einzelfall überhaupt Sinn machen. Eine Arbeitslosenversicherung greift beispielsweise nicht, wenn der Arbeitnehmer bei Vertragsunterschrift einen befristeten Arbeitsvertrag hatte. Die Banken prüfen allerdings diesen Umstand nicht. Für sie bedeutet der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung bei einem Ratenkredit lediglich eine höhere Provision. Grundsätzlich nutzt jede Bank beim Abschluss eines Ratenkreditvertrages die so genannten Cross-Selling-Möglichkeiten. Hier wird versucht aus dem Gespräch einen bestimmten Finanzbedarf beim Kunden festzustellen und diesen abzudecken. Dies erhöht die Abschlussprovision für die Bank. Jedem Verbraucher sei geraten solche Angebote genau zu prüfen.  Häufig ist es so, dass ein Ratenkredit von den Menschen benötigt wird, die knapp bei Kasse sind. Weitere Finanzprodukte, wie beispielsweise Versicherungen, verursachen hier nur einen zusätzlichen Liquiditätsengpass.

Baufinanzierung und Arbeitslosigkeit – Mögliche Risiken während der Baufinanzierung vermeiden

Dienstag, 01. September 2009

Eine Baufinanzierung bedeutet eine langjährige finanzielle Verpflichtung. Beim Abschluss des Kreditvertrages will niemand negativ denken. Doch es sollten alle Eventualitäten bedacht werden, um sich gegen mögliche Risiken zu schützen, wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Jeder vierte Arbeitnehmer beendet sein aktives Berufsleben aufgrund gesundheitlicher bzw. körperlicher Schäden, die es ihm nicht erlauben seinen Beruf beschwerdefrei auszuüben. Aufgrund der steigenden Anforderungen am Arbeitsplatz nehmen nicht nur die körperlichen, sondern auch die psychischen Schäden zu. Bei Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit fehlt das Einkommen zur Zahlung von Kreditraten. In vielen Fällen ist es daher durchaus ratsam bei laufender Wohnbaufinanzierung auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Insbesondere ist dies dann sinnvoll, wenn es nur einen Hauptverdiener in einer Familie gibt. Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe an den Versicherungsnehmer, aus der die fälligen Kreditraten bedient werden können. So kann eine wahrscheinliche Zwangsversteigerung abgewendet werden. Ähnlich ist es auch mit der Arbeitslosenversicherung. Kein Arbeitsplatz gilt heute als krisensicher. Der Abschluss einer Arbeitslosenversicherung sollte daher in Erwägung gezogen werden. Die Kosten für diese sind allerdings nicht zu unterschätzen. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt beim Arbeitsplatzverlust die anfallenden Kreditraten für einen Zeitraum von einem Jahr. Mit den oben genannten Versicherungen hat ein Kreditnehmer die Chance die möglichen Risiken während der Kreditlaufzeit abzuschirmen. Natürlich wird die Bank nicht bei den ersten Anzeichen von finanziellen Schwierigkeiten sofort ein Zwangsversteigerungsverfahren einleiten. Fast jede Bank versucht diese endgültige Lösung zu vermeiden, da Zwangsversteigerungsobjekte oft nicht den gewünschten Erlös bringen. Trotzdem sollten die möglichen Risiken nicht unterschätzt und die Bereitschaft der Bank zur gemeinsamen Problemlösung nicht überschätzt werden. Gerade die Kreditnehmer, die ohne Eigenkapital und mit sehr knapper Kalkulation finanziert haben, sollten gewarnt sein.

>> Finanzierung in unsicheren Zeiten! Wie verhalte ich mich bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit?