Die Abgeltungssteuer – Zum 01. Januar 2009 ändert sich die Besteuerung von Kapitalerträgen
Mittwoch, 10. September 2008Zum 01. Januar 2009 ändert sich die Besteuerung von Kapitalerträgen. Dies wird mit der Neueinführung der Abgeltungssteuer geregelt. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer soll eine Vereinfachung im komplizierten deutschen Steuerdschungel geschaffen werden und der Kapitalflucht ins Ausland vorgebeugt werden, da diese dann an Attraktivität verlieren soll. Die Abgeltungssteuer besagt, dass alle Privatanleger ihre Erträge aus Kapitalanlagen pauschal mit 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuern müssen. Darunter fallen auch Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen, die bisher von der Spekulationsfrist profitieren konnten – es mussten zwischen Kauf und Verkauf ein Zeitraum von zwölf Monaten liegen, um eine Steuerfreiheit zu erlangen. Bisher musste man alle Kapitalerträge mit seinem persönlichen Steuersatz versteuern. Dadurch ergibt sich ein Vorteil für Besserverdiener, deren Steuersatz weit über 25 liegt. Richtig profitieren können gut gestellte Familien, da sie Teile ihres Vermögens auf die geliebten Kinder übertragen können. Bisher stand Kindern nur ein Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,00 € zu – nach der neuen Regelung haben Kinder einen Grundfreibetrag in Höhe von 7.664,00 € sowie einen Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36,00 €. Voraussetzung ist jedoch, dass das Guthaben auf ein Bankkonto eines Kindes fließt und man sich nicht an den Zinserträgen bedient. Liegt in diesem Falle das zu versteuernde Einkommen unter dem Freibetrag, wird die Abgeltungssteuer automatisch abgeführt – man kann diese jedoch bei der Abgabe der Steuerunterlagen vom Finanzamt zurückerstatten. Durch den Antrag einer Nichtveranlagerungsbescheinigung beim zuständigen Finanzamt, kann bei Vorlage dieser Bescheinigung bei Ihrem Kreditinstitut eine steuerfreie Auszahlung für Jahre erlangt werden. Bei Immobilien kommt die Abgeltungssteuer nicht zum tragen. Hier bleibt weiterhin die Spekulationsfrist von 10 Jahren erhalten.

