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Denkmalschutz: die letzte Steueroase Denkmalschutz-Immobilie

Donnerstag, 04. September 2008

Sie zahlen zu viel Steuern? Eine besonders attraktive Position in der Branche nehmen denkmalsanierte Wohnimmobilien ein. Denkmalschutz-Immobilien gelten als die gegenwärtig und künftig beste und sicherste Anlageform und sind gleichzeitig mit einer Reihe vorteilhafter Steuerregelungen verbunden.

Denkmalschutz-Immobilie
Seit den 1970er Jahren werden vom Gesetzgeber entsprechende steuerliche Vergünstigungen gewährt, die den finanziellen Mehraufwand für eine denkmalschutzgerechte Sanierung oder Modernisierung sowie für die weitaus umfangreicheren Planungen und Bauzeiten berücksichtigen und ausgleichen. Dieser Ausgleich ist heute in den Paragrafen 7h und 7i des Einkommenssteuergesetztes (EStG) geregelt, nach dem Investoren, die eine Denkmal-Immobilie fremd vermieten, die Sanierungskosten zu hundert Prozent über einen Zeitraum von zwölf Jahren absetzen können.

Festzuhalten ist außerdem, dass hinsichtlich der erfolgreichen Vermietung ein wachsendes Marktpotenzial zu beobachten und eine damit langfristig sichere Nachfrage nach aufwändig sanierten Domizilen zu schlussfolgern ist.

Die grundsätzliche Aufgabe einer Denkmalsanierung besteht in einer möglichst originalgetreuen Wiederherstellung und Revitalisierung des historischen Objektes bei gleichzeitiger Erschließung und Nutzbarmachung für eine marktfähige Bewirtschaftung. Denkmalsanierte Wohnobjekte sind gleichermaßen für Anleger und Eigennutzer interessant. Als Anlageimmobile bieten sie eine solide Wertstabilität, zuverlässigen Inflationsschutz sowie bei Vermietung eine langfristig sichere Rendite.

Attraktive Steuervergünstigungen, die die hohen Sanierungskosten ausgleichen, machen den Markt zusätzlich attraktiv. Denkmalschutz beinhaltet die Bewahrung und den Schutz von Kulturgütern. Das kulturelle und speziell das architekturhistorische Erbe der Gesellschaft stehen im Vordergrund aller Interessen und Bestrebungen. Die Deklaration eines Objektes als Denkmal erfolgt durch das örtliche Amt für Denkmalschutz. Die Behörde prüft, ob die festgelegten Voraussetzungen und Kriterien erfüllt sind, die eine Deklarierung rechtfertigen. Die Länder haben dem Denkmalschutz in ihrer Gesetzgebung einen hohen Stellenwert eingeräumt und deshalb verschiedene Vergünstigungen für die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien eingeräumt – mit dem Ziel, wertvolle Bausubstanz zu erhalten und als neue, zeitgemäße Wohn- oder Gewerberäume nutzbar zu machen.

Für Eigennutzer stellen Denkmalimmobilien eine attraktive Alternative zu den die moderne Architektur bestimmenden Baustile dar: Außerordentlich repräsentative Fassadengestaltungen und imposante Entrees, elegante Flure und kunstvolle Treppenhäuser sowie bürgerliche Behaglichkeit in großzügig geschnittenen Quartieren und gediegenen Wohnungen. Statistische Erhebungen zeigen, dass bis zu neunzig Prozent der deutschen Stadtbevölkerung das Wohnen in einer Denkmalimmobilie dem Leben in einer funktional geprägten, modernen Architektur vorziehen würden. Individualität in bürgerlichem Ambiente sowie eine bewusste, an langlebigen Werten orientierte Lebensweise werden als Gegenpol zu einer technologisch dominierten Gesellschaft geschätzt und zählen zu den wichtigsten Motiven.

Der Markt der Denkmalsanierung ist besonders in von Altbauten geprägten Metropolen wie Leipzig sehr ergiebig. Hat das Denkmalschutzamt ein Objekt als Denkmal deklariert, gelten für die Sanierung spezielle Anforderungen und viele Auflagen, die zum großen Teil für jedes Objekt neu und individuell gestellt und erlassen werden. Bei einer denkmalgerechten Sanierung kommen deshalb in fast allen Arbeitsprozessen nur erprobte Spezialbauträger und Partnerfirmen zum Einsatz, die ihre Kompetenz bereits mehrfach nachgewiesen haben.

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