Eine vollständige Finanzierungsplanung muss auch Kosten für Außenanlagen beinhalten
Die korrekte und vollständige Finanzierungsplanung muss nicht nur die Erwerbs- bzw. Herstellungskosten eines Objektes enthalten, sondern auch möglichst alle anfallenden Neben- und Zusatzkosten. Damit wird ein möglicher finanzieller Engpass sowie dessen unangenehme Folgen aufgrund nicht geplanter Ausgaben vermieden. Neben den „üblichen Nebenkosten“ wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren wird von Bauherren insbesondere oft die Berücksichtigung der Außenanlagen vergessen oder zu geringfügig eingeschätzt. Hierbei spielt der Umstand mit ein, dass die meisten Anbieter gar keine Außenanlagen in ihre Angebote einschließen.
Doch spätestens wenn der Rohbau steht, wird der Bauherr merken, dass sein Gebäude ohne Außenanlagen nur schwerlich zu erreichen sein wird. Hierzu sind vor allem Zuwege, Ebnungen, Pflasterungen, Beleuchtung etc. zu zählen. Elemente wie Gartengestaltung oder Anbauten können später realisiert werden, doch elementare Außenanlagen sollten möglichst zeitnah umgesetzt werden, um Probleme mit der neuen Immobilie zu vermeiden. Ist beispielsweise kein sicherer Zugang zum Haus oder keine Beleuchtung vorhanden, stellt dies ein Sicherheitsrisiko dar und fehlende Fundamentarbeiten für Wege und Zufahrten bedingen schon bald das Absinken des umgebenden Grundes.
Für die elementarsten Arbeiten an den Außenanlagen sollten Bauherren daher – als Faustregel – ca. 5 bis 15 Prozent der Baukosten ansetzen und in die Finanzierungsplanung einbeziehen. Am besten wird vor Ausführung der Herstellungsarbeiten dediziert nach einem entsprechenden Kostenvoranschlag gefragt – letztendlich stellt die Planung und Umsetzung der notwendigen Arbeiten der Außenanlage auch eine Wertsteigerung des Anwesens dar – nicht zu vergessen der schon erwähnte Sicherheitsaspekt.

