Altersgerecht umbauen mit staatlicher Förderung

Altersgerechte bzw. barrierefreie Wohnraumgestaltung ist wichtig, wenn die Beweglichkeit der Bewohner mit zunehmendem Alter abnimmt. So kann die Lebensqualität und die Freude am eigengenutzten Wohnraum gesteigert werden – sogar mit staatlicher Förderung. Das Förderprogramm der staatlichen KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) „Altersgerecht umbauen“ stellt zinsverbilligte Kredite zur Verfügung, wenn die Zweckvoraussetzungen entsprechend erfüllt werden. Als Beispiele für einen solchen Umbau können beispielsweise die Schaffung von behindertengerechten Einrichtungen wie Bäder oder Toiletten und die Zugangsweggestaltung genannt werden – ebenso wie die Anbringung von Notrufanlagen bzw. anderen kommunikativen Hilfsmitteln.

Gefördert werden dabei nicht nur eigengenutzter Wohnraum, sondern auch vermietete Wohnobjekte. Die Höchstgrenze für einen solchen Förderkredit (der derzeit mit einem Zinssatz ab 1,0% erhältlich ist) liegt bei 50.000 Euro je Wohneinheit – wird mehr Fremdkapital benötigt, so kann dieser Kredit mit einer herkömmlichen Finanzierung bei einem anderen Kreditinstitut ergänzt werden. Da auch diese Finanzierungen wegen der aktuellen Marktzinssituation sehr günstig zu haben sind, ergibt sich alles in allem ein günstiger Einstiegszeitpunkt für eine solche Maßnahme. Wichtig ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Diese muss VOR Beginn einer Umbaumaßnahme erfolgen, da ansonsten keine Förderung gewährt wird. Allerdings dürfen Planungsleistungen vorher erfolgen, damit eine ungefähre Vorstellung davon gewonnen wird, wie viel Fremdkapital überhaupt nötig sein wird. Die Antragstellung erfolgt über eine private oder öffentliche Bank und nicht bei der KfW direkt.  [mehr]

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