Hypothekenzinsen im Zusammenhang mit dem Grundbuchrang
Die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch bei einer Immobilienfinanzierung dient dem Darlehensgeber als Sicherheit im Falle des Rückzahlungsausfalles des Darlehensnehmers. Dabei ist unter anderem der Rang der Eintragung entscheidend. So können Eintragungen erstrangig, zweitrangig oder weiter nachrangig erfolgen. Diese Einstufung stellt für den Darlehensgeber unterschiedliche Sicherheitsleistungen dar: Steht er beispielsweise an erster Stelle, so wird er aus dem Erlös (z.B. einer Zwangsversteigerung) als Erstes bedient. Das Pfandrecht kommt also immer dem je nach Rangordnung im Grundbuch eingetragenen Gläubiger zugute. In der Praxis hat dies eine große Bedeutung, da oft bei Zwangsverwertungen nicht die entsprechenden Erlöse erzielt werden, die für eine vollständige Befriedigung aller Forderungen notwendig wären.
Diese Qualität der Darlehenssicherheit wird von den Kreditinstituten natürlich in die Berechnung der Zinskonditionen einbezogen. So haben nur Darlehensvergaben mit höchster Sicherheitsqualität (als die Eintragung einer Hypothek an erster Rangstelle im Grundbuch) Zugang zu den bestmöglichen Zinskonditionen des jeweiligen Darlehensgebers. Dabei ist auch der Beleihungsauslauf entscheidend: Je nach hausinternen Richtlinien gelten unterschiedliche Beleihungsgrenzen für die Gewährung des besten Zinssatzes bei erstrangiger Eintragung. Je nach Höhe des Darlehens kann dies z.B. bei 60% des Immobilienwertes sein. Da hier viele weitere oft subjektive (von Seiten des Darlehensgebers) Kriterien mit einfließen, sollte der Darlehensinteressent immer erst die individuellen Angebote möglichst vieler Anbieter vergleichen, um die wirklich günstigste Offerte herausfiltern zu können. [mehr]

