Wie werden Erbbaurechte bei der Planung für eine Immobilienfinanzierung berücksichtigt?
Ein Erbbaurecht ist vergleichbar einem langjährigen Pachtverhältnis – in der Regel wird ein Grundstück für 99 Jahre an einen Interessenten verpachtet, oft mit Verlängerungsoption. Das Grundstück kann dann bebaut werden, ohne dieses erworben zu haben. Dies kann sich durch den eingesparten Kapitalaufwand rechnen, da der Mietzins meist günstiger ist als die Finanzierungsraten für den Erwerb des Grundstücks. Nach Ablauf der Pachtzeit (und wenn keine Verlängerung wahrgenommen wird) fällt das dann bebaute Grundstück zurück an den Eigentümer, der für die Immobilie auf dem Grundstück dann einen angemessenen Preis zahlen muss. Insbesondere für Familien mit Kindern kann sich dies lohnen, da viele Anbieter von Erbbaurechten (z.B. Kommunen oder Kirchengemeinden) hier mit entsprechenden Vergünstigungen locken.
Wichtig für die Finanzplanung ist die Berücksichtigung der Finanzierungsraten plus Erbbauzins – gerade bei einem Kauf von bestehenden Wohneinheiten ist der Kapitalaufwand jedoch merklich geringer als bei Immobilienkäufen ohne Erbbaurechtsbestand. Der Darlehensgeber muss allerdings informiert werden, dass die Immobilie mit einem Erbbaurecht versehen ist, denn nicht jeder Anbieter finanziert Immobilien mit einem bestehenden Erbbaurecht auf dem Grundstück. Mindestens werden aber bestimmte Anforderungen gestellt, die im Einzelfall geprüft werden müssen. Oftmals muss zusätzlich berücksichtigt werden, dass der Erbbauzins mit einer Anpassungsklausel ausgestattet ist, die den zu zahlenden Zins anhand der Entwicklung der Teuerungsrate (Verbraucherpreisindex) in wiederkehrendem Turnus anpasst.

