Tipps für eine günstige Anschlussfinanzierung
Eine Anschlussfinanzierung wird notwendig, wenn die Zinsbindungsfrist einer bestehenden Immobilienfinanzierung ausläuft oder wenn eine Umschuldung vollzogen werden soll. Der jeweils ausstehende Restdarlehensbetrag muss dann mittels eines neu verhandelten Finanzierungsvertrages weiterfinanziert werden. In der Regel wird bei Auslauf eines Darlehens die bisherige Bank den Darlehensnehmer entsprechend informieren und ihm ein Angebot zur Weiterführung unterbreiten. Der Darlehensnehmer ist gut beraten, dieses Angebot mit weiteren (bei anderen Anbietern) eingeholten Angeboten zu vergleichen.
Oftmals bieten Konkurrenten günstigere Konditionen, da die bisherige Bank auf die „Bequemlichkeit“ setzt und dafür etwas höhere Zinsen erhebt. Bei einer Umschichtung müssen nämlich die entsprechenden Grundschuldeintragungen geändert werden usw. – Achtung: Eine Übertragung der Grundschuld ist immer günstiger als eine Löschung und ein Neueintrag im Grundbuch! Eine reine Umschuldung ohne Auslauf des alten Darlehens ist meist mit der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an die bisherige Bank verbunden.
Trotzdem kann sich eine solche Umschuldung lohnen. Bereits bis zu 5 Jahre im Voraus kann z.B. mittels Forward-Darlehen eine günstige Zinssituation am Kapitalmarkt ausgenutzt werden, um eine spätere, günstige Anschlussfinanzierung zu realisieren. Bei Auslauf eines Darlehens sollte der Darlehensnehmer ebenfalls prüfen, ob es ihm nicht möglich, den Restbetrag zumindest teilweise zurückzuzahlen, denn nun ist der beste Zeitpunkt, um Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigungen zu leisten. Bei einem Neuvertrag können zudem Tilgung, Sondertilgungsmöglichkeiten usw. neu vereinbart und somit der individuellen Situation besser angepasst werden.

