Beamtenkredit als Alternative zur Immobilienfinanzierung per Annuitätenkredit
Das derzeit von vielen Kreditinstituten angebotene Beamtendarlehen besteht aus einem tilgungsfreien Kredit, welcher mit einer Lebensversicherung gekoppelt ist. Nach Ablauf der Lebensversicherung tilgt die Auszahlung daraus die gesamte Darlehenssumme. Während der vereinbarten Laufzeit vorher zahlt der verbeamtete Kreditnehmer lediglich Zinsen sowie die Beiträge für die Lebensversicherung. Diese Variante hat entscheidende Vorteile: So ist keine grundpfandrechtliche Eintragung als Sicherheitsleistung notwendig – darüber hinaus ist die Darlehenssumme sogar ohne Verwendungsnachweis nutzbar. Die Beamtendarlehen werden sehr zinsgünstig von den Darlehensgebern offeriert, da die Einkommen der Beamten als sehr sicher gelten. Doch es bestehen auch hier Unterschiede bei den einzelnen Angeboten der Kreditinstitute. Neben der detaillierten Auswertung der Angebote gibt es auch einige beachtenswerte Punkte (resp. Nachteile) zu bedenken, bevor der Beamte sich für eine Vertragsunterzeichnung entscheidet:
1. Beamtendarlehen werden in der Regel nur bis ca. 80.000 Euro max. Darlehenssumme bewilligt. Das bedeutet, dass teurere Projekte (insbesondere Neubauten) mit weiteren Mitteln oder komplett anderweitig finanziert werden müssen. Eine höhere Summe ist nur durch Einzelprüfung, ggf. durch Hinterlegung weiterer Sicherheiten möglich.
2. Die vergünstigten Konditionen sind – abhängig von der Berufsgruppe – an weitere Vorbedingungen geknüpft, z.B. eine Dienstunfähigkeitsversicherung für risikoreiche Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
Grundsätzlich stellen Beamtenkredite für einen Beamten eine gute und vor allem zinsgünstige Möglichkeit dar, eine Immobilie zu finanzieren – sofern diese in der (einkommensabhängigen) Range der maximal möglichen Darlehenssumme finanziert werden kann. Wichtig ist jedoch nicht nur der unabhängige Vergleich der Angebote, sondern auch die Prüfung möglicher Ergänzungsfinanzierungen oder weiterer Entlastungen wie z.B. die Inanspruchnahme von Förderungen. Der Beamte sollte sich in jedem Fall vor Abschluss eines Finanzierungsvertrages bei einem unabhängigen Fachmann informieren.


