Anschlussfinanzierung für ein Baudarlehen
Rückt das Ende der Zinsbindungsfrist für eine bestehende Baufinanzierung näher, muss sich der Darlehensnehmer unweigerlich Gedanken machen, wie die weitere Zukunft für die Darlehenstilgung aussehen soll. In den meisten Fällen kann die Restschuld nicht auf einen Schlag getilgt werden, daher gibt es folgende Möglichkeiten:
a) Weiterführung des alten Kredites beim bisherigen Kreditinstitut zu neuen Konditionen
b) Übertrag der Anschlussfinanzierung auf einen neuen (ggf. günstigeren) Anbieter
c) Rechtzeitige Anfrage eines Forward-Darlehens beim bisherigen Darlehensgeber UND bei anderen Anbietern
Das Forward-Darlehen kann bis zu 5 Jahre im Voraus vor Ablauf der Zinsbindungsfrist beantragt werden und sichert so die Zinsen für die Zukunft. Diese Art der Weiterführung lohnt allerdings nur, wenn in der Zukunft steigende Zinsen erwartet werden, da die Festschreibung des aktuellen Zinssatzes für die Zukunft natürlich Kosten (in Form von Zinsaufschlägen) verursacht. Dabei gilt: Je länger die Vorlaufzeit, umso höher der Zinsaufschlag für die Zinssatzsicherung. Sollten dann später die Zinsen am Markt sinken, hat man einen finanziellen Verlust generiert. Zu diesem Zweck gibt es auch die Möglichkeit, kurzfristig kündbare Forward-Darlehen mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren. Für einen Zuschlag zwischen 0,2% und 0,4% kann man hier kurzfristige (z.B. zum Quartalsende) kündbare Darlehensverträge abschließen, um ggf. später auf eine günstigere Variante umzusteigen. Dies vermindert das Risiko, aber auch die Möglichkeit einer höheren Einsparung. Wie auch immer die Entscheidung später ausfällt, unabdinglich sind die rechtzeitige und ausführliche Informationsbeschaffung und der unabhängige Vergleich der Angebote verschiedener Anbieter. Nur wer sich in diesem Sinne richtig mit der Anschlussfinanzierung seines Darlehens auseinander setzt und diese in das passende Verhältnis zur individuellen Situation bringt, wird spürbare finanzielle Nachteile vermeiden.


