Was muss beim VL-Sparen beachtet werden?
Dienstag, 28. September 2010Wer Vermögenswirksame Leistungen erhalten möchte, muss einen entsprechenden Sparvertrag abschließen und seinen Arbeitgeber darüber informieren. Die meisten Tarifverträge enthalten einen Passus über entsprechende Zahlungen vom Arbeitgeber oder aber er zahlt diese Leistungen ganz und gar freiwillig. Anspruch haben allerdings nur abhängig Beschäftigte. Auch machen staatliche Förderungen in Form von Arbeitnehmersparzulage und ggf. Wohnungsbauprämie zusätzlich Appetit auf eine solche Anlage. Nun gibt es für das VL-Sparen unterschiedliche Angebote von vielen Anbietern. Wichtig ist es daher, sich vorab umfassend über die verschiedenen Angebotsarten zu informieren.
Gedanken machen muss sich der Anleger vor Abschluss eines Vertrages für die Anlage in Vermögenswirksame Leistungen, was er in ca. 7 Jahren mit dem Geld anfangen möchte. Nach dieser Regellaufzeit kann z.B. bei Anlage in VL-Fonds frei verfügt werden. Anders bei der Anlagevariante Bausparvertrag: Hier lohnt sich der Abschluss meist nur bei einer „Zweckverwendung“ des Kapitals, also zum Beispiel für Bau-, Umbau- oder Renovierungszwecke. Auch könnte der Anleger dann ggf. von einem sehr günstigen Bausparkredit Nutzen ziehen.
Ebenfalls unterschiedlich sind die Risiken für die beiden Anlageformen VL-Fonds und Bausparen: Während bei VL-Fonds die Marktentwicklung entscheidend für die Rendite ist, garantiert der Anbieter bei Bausparverträgen je nach Variante einen bestimmten (in der Regel recht niedrigen) Zinssatz. Die Aussicht auf höhere Renditen bei der Fondsanlage geht natürlich mit einem höheren Risiko einher, jedoch kostet die Sicherheit bei der Bausparvariante unter Umständen wertvolles Geld und auch Flexibilität bei der späteren Mittelverwendung. VL-Sparen ist also nicht auf die Schnelle mal nebenbei abzuschließen, sondern erst nach reiflicher Überlegung und Information über die verschiedenen Möglichkeiten.
Schluss mit teuer. Vermögenswirksame Leistungen zum Spartarif. Vergleichen, abschließen und 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag von Fonds bekommen.
(Berlin, 13.09.2010) Bauherren und Immobilienkäufer erfreuen sich derzeit historisch günstiger Zinsen für die Immobilienfinanzierung. Doch auch laufende Finanzierungen können aus der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt Nutzen ziehen: Sogenannte Forward-Darlehen sichern günstige Konditionen unter bestimmten Voraussetzungen für die Anschlussfinanzierung ab. Hierbei können die Angebote der verschiedenen Darlehensgeber für die jeweilige individuelle Situation durchaus markant differieren.
