Hausbau und Immobilienkauf: Wichtige Haftpflichtversicherungen abschließen
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten persönlichen Versicherungen überhaupt. Wer ein Haus baut oder eine Immobilie an Dritte vermietet, benötigt jedoch einen Haftpflichtschutz, der über die klassische private Haftpflichtversicherung hinausgeht.
Versicherungsschutz beim Hausbau: Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung sollte jeder abgeschlossen haben, der einen Hausbau in Angriff nehmen möchte. Ganz gleich, ob er die Leistungen dabei selbst übernimmt oder einen Architekten, eine Baufirma und Handwerker dafür engagiert. Der Bauherr haftet generell für Schäden, die in Folge einer unzureichenden Verkehrssicherung der Baustelle an Sachen oder Personen entstehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Person aufgrund einer mangelnden Absicherung des Baustellengeländes oder durch herumliegendes Baumaterial zu Schaden kommt – oder auch Sachschäden durch Schmutz oder Staub der Baustelle verursacht wurden. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt sämtliche Kosten zur Wiedergutmachung der Schäden, für die der Bauherr zur Verantwortung gezogen wird. Auch kommt die Versicherung für Anwalts- und Gerichtskosten auf, um unberechtigte Haftungsansprüche gegenüber dem Bauherren abzuwehren.
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Immobilienvermietung: Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung unabdingbar
Für alle Immobilienbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnungen an Dritte vermieten, ist die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ein wichtiger Schutz. Sie kommt für Kosten auf, die im Rahmen von Schadenersatzansprüchen an den Hauseigentümer herangetragen werden. So ist der Hausbesitzer beispielsweise verantwortlich für Personen- und Sachschäden, die in Folge von nicht geräumten oder gestreuten Gehwegen entstehen, oder beispielsweise durch einen schlechten Zustand des Gebäudes (z.B. herunterfallende Dachziegel) verursacht werden. Der Vermieter wird auch dann in die Haftung genommen, wenn er beispielsweise die Pflicht zur Schneeräumung oder zum Streuen der Gehwege an seine Mieter übertragen hat.
Neben der Übernahme von Schadenersatzansprüchen Dritter kommt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung auch für die Kosten auf, die zur Abwehr von unberechtigten Ansprüchen gegenüber dem Hauseigentümer entstehen – beispielsweise also Anwalts- oder Gerichtskosten.
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