Wohn-Riester-Darlehen – Zulagen vom Staat bei Baufinanzierung

Mit dem Wegfall der Eigenheimzulage haben sich die Befürchtungen über eine rückläufige Anzahl der Immobilienkäufe nur in geringem Umfang bestätigt: Die Anzahl der Käufer blieb relativ stabil. Zu verzeichnen war hingegen eher ein Preisverfall – dies ist ein Indiz dafür, dass die Eigenheimzulage ein Preistreiber war, der in den Preis automatisch einkalkuliert wurde. Der Traum von den eigenen vier Wänden bleibt nach wie vor der Hauptantrieb von vielen Kreditnehmern, die sich trotz allem für eine Baufinanzierung entscheiden. Doch die staatlichen Zuschüsse, die im Zuge der Haushaltssanierung eingespart werden mussten, bleiben so gut wie unersetzbar. Auch die günstigen Förderkredite der KfW und landeseigene Förderprogramme können den Ausfall der Eigenheimzulage nicht komplett kompensieren. Umso erfreulicher ist jedoch die Tatsache, dass mit „Wohn-Riester“ endlich direkte Zulagen vom Staat wieder erhältlich sind.

Dabei wird nicht eine Spareinlage oder ein Aktienfond, sondern ein Kredit aus dem Bereich der Baufinanzierung gefördert. Die Förderung gilt nur für eigengenutzte Immobilienobjekte, die ab 2008 gebaut oder gekauft wurden. Dabei können die Riesterzulagen, die für alle Anlageformen gelten, direkt in einen Immobilienkredit einbezahlt werden. So wird erreicht, dass die Baufinanzierung schneller zurückbezahlt wird. Mit Wohn-Riester wird ein Kreditnehmer schneller schuldenfrei und hat eine geringere Zinsbelastung, da die Riester-Zulagen die Darlehensschuld direkt reduzieren. Der auf diese Weise geförderte Kredit muss mehrere Voraussetzungen erfüllen. So muss das Wohn-Riester-Darlehen spätestens bis zum Alter von 68 Jahren abbezahlt sein.

Auch die Wohn-Riester-Förderung wird wie die klassische Riester-Rente erst später versteuert. Hier gibt es zwei Wahlmöglichkeiten. Entweder entscheidet sich der Kreditnehmer für eine einmalige Besteuerung in Höhe von 70% des in der Immobilie gebundenen, steuerlich begünstigten Kapitals beim Renteneintritt – oder er entscheidet sich für eine sukzessive nachgelagerte Besteuerung über einen längeren Zeitraum. Im Gegensatz zur Eigenheimzulage ist die Riesterförderung allerdings nicht steuerfrei.

» Wohn-Riester-Beispiel

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