Richtiges Verhalten bei Arbeitslosigkeit im Bezug auf eine Wohnbaufinanzierung

Die Verunsicherung bei den Menschen ist groß, wenn man seinen Arbeitsplatz verliert. Diejenigen, die eine Baufinanzierung abzuzahlen haben, fürchten berechtigterweise um ihre Immobilie. Wie sollte man sich beim Verlust des Arbeitsplatzes gegenüber der Bank verhalten und was kann hier unternommen werden, um eine mögliche Zwangsversteigerung abzuwenden?  In erster Linie sollte man sich schleunigst um einen neuen Arbeitsplatz bemühen. Diejenigen, die beim Abschluss des Darlehensvertrages eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen haben, können im Regelfall erst mal beruhigt aufatmen. Hier übernimmt die Versicherung die Zahlung der anfallenden Kreditraten. Dadurch gewinnt man etwas Zeit, um sich in Ruhe nach einem neuen Job umzusehen.  Auf keinen Fall sollte man zu lange mit der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse warten. Gemäß Kreditvertrag ist der Kreditnehmer verpflichtet die Bank über alle Umstände zu informieren, die für das Kreditverhältnis ausschlaggebend sein können. Hier liegt die Verpflichtung eindeutig beim Kreditnehmer. Man sollte daher nicht solange warten, bis die erste Rate nicht mehr bezahlt werden kann, sondern frühzeitig gemeinsam mit der Bank eine einvernehmliche Lösung suchen. Die Bank wird in solchen Fällen stets Kooperationsbereitschaft zeigen.  Ein mögliches Entgegenkommen der Bank könnte sich in Form von Ratenaussetzungen für einen bestimmten Zeitraum zeigen. Auf diese Weise wird die angespannte Liquiditätslage entlastet und der Kreditnehmer erhält einen zeitlichen Aufschub. Natürlich hat die Bank bei wesentlicher Verschlechterung der Einkommensverhältnisse einen außerordentlichen Kündigungsgrund. Doch jede Bank wird in erster Linie bemüht sein die Kündigung zu vermeiden. Der Grund liegt darin, dass im Falle einer Kündigung der gesamte noch offene Kreditbetrag unter Einräumung einer gewissen Frist fällig gestellt wird. Die meisten Baufinanzierungen können aber nur mit dem Verkauf des Objekts zurückgeführt werden. Im Zuge einer Zwangsversteigerung werden aber oft für die Bank nur unbefriedigende Erlöse erzielt.

» Baufinanzierung: Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit

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