Bausparen – sicheres Sparen auf das Eigenheim, der Staat hilft mit
Bausparverträge als Form der Baufinanzierung sind seit Generationen von privaten Häuslebauern beliebt. In Deutschland erfolgen Eigenheimfinanzierungen und Wohnungsbau heute zu etwa siebzig Prozent unter Beteilung von Bausparen. Das Konzept des Bausparens basiert darauf, dass der Kunde genügend Eigenkapital bildet und sich gleichzeitig einen Anspruch auf ein zinsgünstiges und zinsstabiles Baudarlehen erarbeitet. Für künftige Bauherren oder Käufer von Immobilien ist es eine günstige und sichere Methode, das für die Immobilienfinanzierung nötige Eigenkapital aufzubringen und sich bis zum Zeitpunkt der Zuteilung des aus dem Bausparvertrag resultierenden zinsgünstigen und zinsfesten Darlehens eine gute finanzielle Ausgangsposition zu erarbeiten. Der Markt ist – temporäre Schwankungen sind unvermeidbar – weitgehend stabil und im Vergleich mit anderen Finanzierungsformen übersichtlich. In Deutschland bieten heute zwei Bauspargruppen ihre Leistungen an: Die Landesbausparkassen und die privaten Bausparkassen. Der Staat fördert das Schaffen von Wohneigentum und unterstützt deshalb das Bausparen mit Wohnungsbauprämien und die Zahlung von Zuschüssen zu den vermögenswirksamen Leistungen, VWL, für Arbeitnehmer. Die Bausparprämie – die so genannte Wohnungsbauprämie – erhalten alle Bausparer, die steuerpflichtig sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben und eine bestimmte zu versteuernde Einkommenshöhen nicht überschreiten. Auf die jährlich erbrachten Bausparleistungen erfolgt die Zahlung der Bausparprämie in Höhe von 8,8 Prozent – bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 512 Euro. Die zu versteuernde Einkommenshöhe darf dabei für Alleinstehende nicht über 25.600 Euro liegen. Für Verheiratete verdoppelt sich der begünstigte Höchstbetrag auf 1.024 Euro im Jahr. Die Einkommensgrenze steigt auf 51.200 Euro. Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die Vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers auf einen Bausparvertrag beziehen, erhalten die staatliche Arbeitnehmersparzulage, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Die staatliche Zulage beträgt neun Prozent auf einen jährlichen Höchstbetrag von 470 Euro je Arbeitnehmer. Bei Alleinstehenden darf das zu versteuernde Einkommen 17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
>> Der Bausparvertrag der Debeka


