KfW-Förderdarlehen aus dem Bereich KfW-Wohneigentumsprogramm
Jeder, der eine selbstgenutzte Immobilie erwirbt, stellt die berechtigte Frage, ob der Erwerb in irgendeiner Weise vom Staat gefördert wird. Das KfW-Wohneigentumsprogramm ist ein Programm des Bundes, im Rahmen dessen zinsverbilligte KfW-Förderdarlehen an alle natürlichen Personen vergeben werden, die eine selbst genutzte Immobilie käuflich erwerben oder bauen. Der höchste Förderbetrag beträgt dabei 30% der Gesamtkosten, wobei der Maximalbetrag von 100.000 Euro nicht überschritten werden darf. Es existieren auch keine Einkommensgrenzen, die eingehalten werden müssten. Nicht gefördert werden Wohnobjekte, die vermietet werden sollen. Werden allerdings im gleichen Objekt den Familienangehörigen Wohnungen unentgeltlich überlassen, so können die Baukosten für diese Wohneinheiten im Rahmen des gesamten Vorhabens berücksichtigt werden. Zu den Kosten gehören dabei beim Bau die Kosten des Grundstücks, Baukosten und Kosten der Außenanlage. Beim Erwerb wird vom Kaufpreis und den Kaufpreisnebenkosten ausgegangen. Eventuelle Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen können ebenfalls berücksichtigt werden. Gefördert werden kann auch der Erwerb der Genossenschaftsanteile, wobei diesem Bereich nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen wird. Mit den Genossenschaftsanteilen sollte bei Förderung eine Mitgliedschaft in einer Wohnbaugenossenschaft erworben werden.
Interessant an diesem Programm ist die Tatsache, dass die Konditionen auch bei einem nachrangigen Grundbucheintrag gelten. Dies bedeutet, dass beispielsweise die üblichen 70% der Finanzierungskosten (falls beispielsweise 100% finanziert werden müssen) von einer Bank bei dem zu erwerbenden Objekt erstrangig abgesichert werden können. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verlangt trotzdem keine Zinsaufschläge für nachrangige Darlehen. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln von der öffentlichen Hand ist nicht ausgeschlossen. Im Zweifelsfall kann aber die KfW hinsichtlich der Kombinierbarkeit von verschiedenen Förderprogrammen kontaktiert werden. Die mögliche Kreditlaufzeit liegt bei 20 oder 35 Jahren. Auf diese Weise liegt der Tilgungsanteil relativ niedrig und belastet nicht die laufende Liquidität. Eine vorzeitige Tilgung ist allerdings grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen sind allerdings vollständige Rückführungen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Gesetzliche Kündigungsrechte des Kreditnehmers bleiben allerdings hiervon unberührt. Damit bietet dieses Programm eine interessante Möglichkeit um an ein zinsgünstiges KfW-Förderdarlehen zu kommen.

