Reform der privaten Krankenversicherung 2009

Seit Beginn des Jahres 2009 hat sich durch die Gesundheitsreform einiges im System der Krankenversicherungen geändert. Besonders relevant war die Einführung des so genannten Basistarifes bei den privaten Krankenversicherungen: Jedes Unternehmen muss einen Tarif anbieten, welcher den Leistungen und Kosten der gesetzlichen Krankenkassen angepasst ist. Der Basistarif gilt als besonders kostenintensiv, da die Versicherungsgesellschaften keinen Antrag ablehnen dürfen. Auch Personen, die zuvor aufgrund von Vorerkrankungen Probleme hatten, in einer privaten Krankenversicherung unterzukommen, können sich nun problemlos im Basistarif versichern. Durch die Kostensteigerung wird es vermutlich künftig für Neukunden zu höheren Beitragsforderungen kommen. Wer einen Wechsel in eine private Krankenversicherung in Erwägung zieht, sollte beim Krankenversicherungsvergleich der einzelnen Anbieter daher nicht nur die Beitragshöhe und die Leistungen vergleichen, sondern auch die Beitragsstabilität. Diese kann insbesondere mit einem Fachmann im Versicherungswesen für die Vergangenheit recherchiert und besprochen werden. Des Weiteren hat sich auch die Höhe des Erwerbseinkommens im Jahr 2009 geändert, ab welcher ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte können sich nun ab der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 48.600 Euro privat krankenversichern, sofern diese Grenze bereits drei Jahre in Folge überschritten wurde.  Ein Krankenversicherung Vergleich ist vor einem Wechsel der Krankenversicherung auf jeden Fall anzuraten. Die Angebote und Tarife auf dem Markt der privaten Krankenversicherungen sind zahlreich vorhanden, es braucht einige Zeit und am besten die Heranziehung eines Versicherungsexperten, um den Überblick zu gewinnen und das beste Angebot für sich selbst zu finden. Im Internet findet man auch einen kostenlosen Krankenversicherungsvergleich, mit dem ein guter Einstieg in die Thematik gefunden werden kann.

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