Tilgungsaussetzungsdarlehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag

Für einen Kredit werden von Banken oft Sicherheiten verlangt. Nachfolgend wird eine Konstruktion erklärt, wie man relativ einfach an kostengünstige Kredite herankommen kann.

In unserem Beispiel benötigt ein Kreditnehmer 50.000 € für beispielweise eine neue Heizung. Natürlich kann man nun zur Bank gehen und 50.000 € beantragen. Unter Einbindung der Förderprogramme von KfW wäre vielleicht auch ein Darlehen zu einem günstigen Zinssatz möglich, allerdings müssen bei den meisten Förderkrediten die Förderauflagen genauestens eingehalten werden und die Kreditverwendung lückenlos nachgewiesen werden.

Doch es kann auch anders gehen: Angenommen das Geld wird in etwa einem Jahr benötigt. Viele haben einen Bausparvertrag, der seit mehreren Jahren besteht und ein relativ geringes Guthaben aufweist und nur vorsorglich einmal abgeschlossen wurde. Hier wird gezeigt, wie man diesen scheinbar nutzlosen Vertrag aktivieren kann:
Die Bausparsumme wird auf 100.000 € aufgestockt. Gleichzeitig wird bei einer Bank ein Darlehen in  Höhe des vorgeschriebenen Mindestguthabens beim Bausparvertrag aufgenommen. In diesem Fall sind es 50% der Bausparsumme, also 50.000 €. Das Geld aus dem Bankkredit wird in den Bausparvertrag einbezahlt und der Bausparvertrag als Sicherheit an die Bank abgetreten. Der Kredit ist eins zu eins durch das Guthaben auf dem Bausparvertrag abgesichert. Die Bank hat kein Risiko bei dieser Konstellation. Es werden daher nur sehr geringe Zinsen für den Kredit berechnet. Gleichzeitig erfolgt die Guthabenverzinsung auf dem Bausparvertrag. Der Zinsaufwand hält sich daher in Grenzen.
Man lässt das Geld so lange auf dem Bausparvertrag liegen bis das Bauspardarlehen, in diesem Fall 50% der Bausparsumme, zuteilungsreif wird. Dies kann zwischen 6 und 18 Monaten dauern. Das Bausparguthaben wird mit Zuteilung des Darlehens ebenfalls ausbezahlt. Mit dem Sparguthaben wird dann das Bankdarlehen zurückgeführt, und es verbleibt nur noch das günstige Bauspardarlehen, das nun in regelmäßigen Raten zurückgeführt werden muss.

Der Vorteil dieser Konstellation liegt darin, dass man genau den Zeitpunkt der Kreditaufnahme steuern kann und eine deutliche Flexibilität bei der Verwendung der Gelder hat. Man muss der Bausparkasse lediglich nachweisen, dass das Geld wohnwirtschaftlich verwendet wurde. Eine enge Zweckbindung existiert hier, im Gegensatz zu den Förderkrediten, nicht.

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