KfW-Förderdarlehen – Änderungen in den KfW-Förderprogrammen

Zum Jahreswechsel nimmt die KfW-Förderbank einige Änderungen in ihren Förderprogrammen vor:

Solarstrom erzeugen (140)
Das KfW-Programm Solarstrom erzeugen wird zum 31.12.2008 geschlossen. Anträge zur Förderung von Photovoltaikanlagen können künftig über das KfW-Programm Erneuerbare Energien (Nr. 270) gestellt werden.
Wohnraum Modernisieren Standard (141)
Weiterhin finanziert wird die Erneuerungen von Standard Verglasungsfenster, sofern diese nicht den Förderkriterien des Programms 143 entsprechen.

Heizungstechnik auf Basis von Brennwertkesseln kann auch weiterhin finanziert werden (außer Kamine, Öfen). Besondere Heizungsanlagen können unter Einhaltung bestimmter Bedingungen finanziert werden.

Solarthermische Anlagen ohne zusätzlichen Heizungsneubau werden ab dem 02.01.2009 nur noch über das Programm 141 finanziert.

Wohnraum Modernisieren Öko-Plus (143)
Wenn die Bestimmungen eingehalten werden, ist zum 02.01.2009 eine Förderung für die Erneuerung von Fenstern, Haustüren und Verglasungen möglich. Diese Bestimmungen müssen bereits im KfW Beiblatt angegeben werden. (Genaue Angabe Fenster, Verglasung und den Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten.)

Die alten Bedingungen zur Erneuerung der Heizungstechnik bleiben bestehen. Ausnahme: Solarthermische Anlagen werden nur noch in Verbindung mit einem Heizungsneubau/Erweiterung akzeptiert. Für die Förderung von Wärmepumpen sind bestimmte Jahresarbeitszahlen einzuhalten. Außerdem müssen sie mit geeigneten Funktionskontrollgeräten oder Wärmemengenzählern ausgestattet sein.

Auch hier muss die Angabe der Jahresarbeitszahl und Art der Heizung im KfW-Beiblatt vermerkt werden. Die Finanzierung des Austauschs von Kohle, Gas- oder Öleinzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen entfällt. Dies kann nun über das Programm 141 finanziert werden.

Die Kriterien für die Lüftungsanlagen sind unverändert. Die Angaben zur Art der Lüftungsanlage müssen im KfW Beiblatt angegeben werden.

Die Einreichungspflicht des Formulars Kommunale Bestätigung entfällt ab dem 02.01.2009.

Creditweb-Tipp:
Prüfen Sie direkt online, welche Fördermittel Sie in Anspruch nehmen können. Einfach unter Fördermittel-Check den entsprechenden Fragebogen ausfüllen. Sie erhalten – direkt und online – eine Aufstellung der für Sie in Frage kommenden Förderprogramme samt der Kontaktdaten der entsprechenden Beratungsstellen.

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