BKM: Bausparen mit Wohnungsbauprämie – neue Regeln ab 2009

Jetzt noch alle Chancen nutzen!
Die Bausparkasse Mainz (BKM) informiert: Für Neuverträge ab 1.1.2009 soll es nur noch Wohnungsbauprämie geben, wenn das Geld tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Die Aufhebung der Zweckbindung nach sieben Jahren fällt weg. Dadurch haben alle Verträge mit Vertragsbeginn 2009 und später eine unendliche Bindungsfrist. Eine Ausnahme gilt für Bausparer im Alter von bis zu 25 Jahren. Ihnen wird freigestellt, wie sie die Wohnungsbauprämie verwenden.

Noch attraktive Förderung für fast jeden
Bausparen wird vom Staat innerhalb großzügiger Einkommensgrenzen und Höchstbeträge bezuschusst. Viele Millionen Bausparer kommen deshalb in den Genuss der Wohnungsbauprämie. Für eigene Sparzahlungen bis 512 Euro zahlt der Staat jährlich 45,06 Euro. Verheiratete können doppelt profitieren.
Wohnungsbauprämie ab 16 Jahren
Wer heute Anspruch auf staatliche Förderung hat, sollte sofort handeln.

Wohnungsbauprämie gibt es schon ab 16 Jahren – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Wer von Anfang an clever spart, baut zuverlässig ein kleines Vermögen auf und ein gutes Startkapital für die eigenen vier Wände, ein eigenes Auto oder berufliche Unabhängigkeit.
Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie
Zu versteuerndes Jahreseinkommen:
• Alleinstehende: 25.600 €
• Verheiratete: 51.200 €
Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein! (BKM/PR)
Hier geht es zu weiteren Informationen über das Bausparen und zu den Angeboten der BKM.

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