Energiepass für Altbauten ab 1. Juli Pflicht

Erwerber oder Mieter von Wohnungen und Häusern, die vor 1965 erbaut wurden, bekommen jetzt transparentere Informationen über die Energieeffizienz und die damit zu erwartenden Kosten des betreffenden Gebäudes oder der Wohneinheit. Der so genannte Energieausweis ist ab 1. Juli 2008 Pflicht und muss vom Anbieter bei Vermietung oder Verkauf des Objektes angefertigt und vorgelegt werden können. Die gesetzliche Regelung hat das Ziel, dass bis zum Jahr 2020 bis zu 550.000 Wohnungen pro Jahr saniert würden – so zumindest äußerte sich Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee kurz vor dem Inkrafttreten der Regelung. Die Maßnahmen könnten in diesem Zeitraum deutschlandweit zu einer Einsparung von Energiekosten in Höhe von bis zu 40 Milliarden Euro führen. Für Wohnhäuser, die nach 1965 errichtet wurden, ist der Energieausweis erst ab 2009 gesetzliche Pflicht. Zurzeit gib es den teureren Bedarfsenergieausweis sowie den günstiger zu erlangenden Verbrauchsausweis.

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