Energieausweise sind keine Garantie

Mit den Angaben im neuen Energieausweis können Verkäufer von Haus- oder Wohneigentum nicht in Haftung genommen werden. Der “Informationsdienst Notar und Recht” erläutert dazu: Der Verkäufer garantiert mit dem Ausweis weder die Richtigkeit der Verbrauchswerte noch verspricht er eine bestimmte, energetische Beschaffenheit des Objektes. Die Verbrauchswert-Angaben dienen vorrangig der Information und nicht der Haftung. Nur der Aussteller bürgt für die Richtigkeit der Werte, wobei der “Schwankungsbereich” der angegebenen Werte sehr groß sein kann. Wer mehr Sicherheit will, muss im Kaufvertrag sowohl die Angaben im Energieausweis als auch eine Verkäufer-Gewährleistung vereinbaren. Verkäufern sei dies aber nicht zu empfehlen, denn als Laien können sie die Richtigkeit der Angaben nur bedingt überprüfen. Ein Energieausweis für alte Gebäude ist ab 1. Juli 2008 vorgeschrieben. Für Gebäude mit jüngerem Baujahr und modernerem Energiestandard müssen erst 2009 die Angaben für Käufer oder Mieter vorliegen.

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